Deutschland und Tschechien Deutschland und Tschechien: Führerschein-Tourismus wird eingeschränkt
Brüssel/MZ. - Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag einen jahrelangen Rechtsstreit beendet.
Gleich mehrere Bundesbürger hatten sich 2004und 2005 in der tschechischen Republik eineneue Fahrerlaubnis besorgt, nachdem ihnenin Deutschland der Führerschein abgenommenworden war. Alkoholisiert bzw. mit Drogenwaren sie von der Polizei erwischt worden.Nach der üblichen Sperrfrist wollten sie keinmedizinisch-psychologisches Gutachten anfertigenlassen, sondern legten stattdessen in dertschechischen Nachbarschaft eine neue Fahrprüfungab. Von den zuständigen deutschen Behördenverlangten sie, diese Papiere anzuerkennen.
Tatsächlich dürfen die deutschen Ämter dieseAnerkennung auch nicht verweigern. "Generell"muss ein EU-Mitgliedsstaat die von einem anderenLand der Gemeinschaft ausgestellten Führerscheinenämlich akzeptieren. Und zwar "ohne jede vorherigeFormalität". Dies gilt jedoch nur unter zweiVoraussetzungen: Wer nach einem Delikt denFührerschein für eine bestimmte Sperrzeitabgeben muss, darf in dieser Zeit nicht mitder Lizenz eines anderen Landes fahren. DieBehörden dürfen die Anerkennung eines Führerscheins,der in dieser Zeit im Ausland gemacht wurde,ablehnen.
Viel wichtiger aber noch ist die zweite Bedingung:Wer nämlich in dem Land, in dem er eine Fahrerlaubniserwirbt, keinen ordentlichen Wohnsitz hat,muss damit rechnen, dass die Papiere nichtakzeptiert werden. Es sei nämlich, so dieRichter, zur "Sicherheit des Straßenverkehrsunerlässlich, dass geprüft werden kann, obein Führerschein-Inhaber die Voraussetzungender Fahreignung" hat. Und dies gehe nun einmalnur dann, wenn er auch in dem Land wohnt.