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Dash-Cams Dash-Cams: Wie sinnvoll sind die neuen Autokameras?

26.03.2014, 14:33
Klein und unauffällig: Die Dash-Cam wird an der Windschutzscheibe befestigt und filmt den Verkehr aus dem Auto heraus.
Klein und unauffällig: Die Dash-Cam wird an der Windschutzscheibe befestigt und filmt den Verkehr aus dem Auto heraus. dpa Lizenz

Im Internet findet man sie mittlerweile zuhauf: Videos aus russischen Autos (http://www.youtube.com/watch?v=mglZ2CuswNQ), die in aberwitzige und skurrile Unfälle verwickelt sind. Was es in Russland schon in vielen Autos gibt, wird auch in Deutschland immer beliebter: Unfallkameras. Angebot und Nachfrage werden immer größer.

Dash-Cams - der Begriff ist zusammengesetzt aus den englischen Worten „dash board“ für Armaturenbrett und „cams“, kurz für: „cameras“ - sind ähnlich wie Navigationsgeräte leicht an der Windschutzscheibe zu befestigen. Sie speichern alles, was sich vor dem Auto abspielt.

Die Kameras kosten zwischen 40 und 360 Euro. Je nach Ausstattung haben die Modelle ein GPS-Modul eingebaut, filmen auch den Innenraum oder können im Parkmodus Stöße erkennen und aufzeichnen. In diesem Jahr könnten sich die Verkaufszahlen im Vergleich zum Vorjahr verdoppeln.

Polizei darf Kamera einziehen

Doch es ist Vorsicht geboten: „Was wenige Autofahrer wissen: Sie können sich damit auch selbst belasten“, sagt Hubert Paulus, Sicherheitstechnik-Experte des ADAC. „Wenn es zu einem Unfall kommt und die Polizei sieht, dass der Fahrer eine Unfallkamera eingebaut hat, kann sie diese ohne weiteres sicherstellen.“ Auch, wenn man am Unfall selbst schuld sei, könne man die Herausgabe nicht verweigern. Die Polizei dürfe die Kamera als Beweismittel einziehen.

Ob das Videomaterial als Beweismittel überhaupt zulässig ist, ist in Deutschland noch strittig. Obergerichtliche Entscheidungen wurden hierzulande bisher nicht gefällt. Es gab jedoch schon Fälle, in denen Dash-Cam-Aufnahme vor Gericht verwendet wurden. Für die Verwendung des Bildmaterials gilt allgemein: Je schwerer das Vergehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Aufnahmen berücksichtigt werden.

Bilder als Beweismittel

Laut ADAC-Experte Paulus ist der Wunsch nach einer Unfallkamera im eigenen Auto je nach Fahrertyp sehr verschieden. „Wenn jemand gerne etwas schneller und forscher fährt, ist er wahrscheinlich weniger daran interessiert. Ein defensiver Fahrer wird sich wiederum eher eine Kamera einbauen, um ein Beweismittel gegen andere, aggressivere Autofahrer zu haben.“ Paulus erklärt weiter: „Die Kameras können viel Gutes tun, aber eben auch schnell zum Nachteil des Fahrers werden.“

Dauerhafte Überwachung

Datenschützer sehen die Kameraaufnahmen kritisch. „Das Interesse der Autofahrer ist berechtigt, aber man muss es in Relation zu dem Großteil sehen, bei dem nichts passiert“, sagt Peter Meier vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Die Benutzung laufe auf eine dauerhafte Überwachung der anderen Verkehrsteilnehmer hinaus. „Unfälle zu verfolgen ist zudem Aufgabe der Polizei.“
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Kameras noch keine große Auswirkung auf das Versicherungsgeschäft. Außerdem sei es jedem selbst überlassen, ob er eine Kamera benutzen wolle, erklärt eine Sprecherin. (dpa, dmn)

Ob mit oder ohne Kamera. Hier sehen Sie, was nach einem Unfall zu tun ist.

Vorfahrt genommen: Dash-Cams können den Unfall-Hergang aufzeichnen und bei der Aufklärung helfen.
Vorfahrt genommen: Dash-Cams können den Unfall-Hergang aufzeichnen und bei der Aufklärung helfen.
dpa Lizenz
Auch Drängler können mit der Unfallkamera überführt werden. Dichtes Auffahren mit Lichthupe erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.
Auch Drängler können mit der Unfallkamera überführt werden. Dichtes Auffahren mit Lichthupe erfüllt den Straftatbestand der Nötigung.
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