Bußgeld, Punkte Bußgeld, Punkte: Was sich 2014 für Autofahrer ändert

München dpa/dmn/ADAC - Auch in Flensburg gilt: Alles neu macht der Mai. Denn Punkte für Verkehrsverstöße werden ab Mai 2014 nach einem neuen System vergeben und gespeichert. Auch in anderen Bereichen der Verkehrswelt rollen 2014 Änderungen auf Autofahrer zu.
Für Autofahrer gibt es im Jahr 2014 einige Neuerungen. Dazu zählt die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder, mit der auch einige Bußgelder erhöht werden – zum Beispiel fürs Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Wer noch keine Warnweste im Wagen hat, muss sich spätestens bis Juli eine zulegen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Punkte für Verkehrssünder
Ab dem 1. Mai wird in Flensburg neu gerechnet, dann gilt das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. „Verstöße werden künftig je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten geahndet, statt wie bisher mit 1 bis 7 Punkten. Dafür ist der Führerschein nach 8 statt 18 Punkten weg“, nennt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) wesentliche Änderungen.
Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig für sich, unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem 1 Punkt), fünf Jahre (2 Punkte) oder zehn Jahre (3 Punkte). Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bleibt: „Verkehrssünder mit höchstens fünf Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden“, erklärt ACE-Verkehrsrechtsexperte Lempp.
So werden Punkte umgerechnet
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem für Verkehrssünder in Kraft tritt, werden bestehende Einträge automatisch wie folgt umgerechnet:
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 oder mehr Punkte = 8 Punkte
Alte Punkte für Delikte ohne Verkehrsgefährdung werden gelöscht. Dazu zählt beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne erforderliche Schadstoffplakette. Denn ab Mai werden in der Verkehrssünderkartei nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße registriert.
Die Umrechnung erfolgt automatisch – die Auskunft über den neuen Punktestand nicht: Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.
Durch eine Reform der MPU (medizin-psychologische Untersuchung) sollen außerdem die Verfahren der Untersuchung transparenter und einheitlicher gemacht werden. Die MPU, im Volksmund „Idiotentest“ genannt, dient der Begutachtung der Fahreignung durch die Behörden, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder neu erteilt werden soll. (dmn, dpa, ADAC)
Weitere Neuerungen des kommenden Jahres lesen Sie auf den folgenden Seiten.
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Bußgelder werden teurer
Bußgelder: Einige Verstöße kommen Verkehrssünder ab dem 1. Mai teurer zu stehen. So werden nach ACE-Angaben beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt.
Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).
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Warnwestenpflicht gilt ab Juli
Ab dem 1. Juli gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, erklärt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
„Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten hinkt Deutschland bei der Einführung der Warnwestenpflicht hinterher: Hierzulande gilt sie bisher nur für dienstlich genutzte Fahrzeuge.“ Rademacher empfiehlt, nicht nur eine, sondern Warnwesten für alle Insassen griffbereit ins Auto zu legen – etwa unter die Sitze. Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.
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Neuerungen bei der Kfz-Steuer
Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, die es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden 2 Euro berechnet.
Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen 2 Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014.
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Automatische Reifendruckkontrolle
Ab November 2014 müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. ACE-Jurist Lempp hält das für eine sinnvolle Vorschrift zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: „85 Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust des Pneus zurückzuführen.“
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Grüner Mittelstreifen für Fernstraßen
Fernstraßen, die ab 2014 neu angelegt, um- oder ausgebaut werden, bekommen laut dem ACE einen breiten, grün eingefärbten Mittelstreifen zur klaren Trennung der Fahrtrichtungen. Außerdem sollen künftig auf Fernstraßen drei Fahrstreifen die Regel sein, wobei die mittlere Spur abwechselnd mal in der einen, mal in der anderen Fahrtrichtung als Überholstreifen zur Verfügung steht.
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EU-weite Verfolgung von Verkehrsverstößen
Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen (u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht- und Überholverstößen) wird der EU-weite Halterdatenaustausch die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigen. Damit können auch deutsche Behörden ausländische Verkehrssünder effektiver verfolgen. Zudem sollen Betroffene künftig in ihrer Landessprache über diesen Verstoß und ihre Rechte informiert werden.
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Lichtpflicht in der Schweiz
Ab dem Neujahrstag müssen in der Schweiz alle Fahrzeuge tagsüber mit Licht fahren - „entweder mit eingeschalteten Tagfahrleuchten oder mit Abblendlicht“, erläutert ADAC-Juristin Lucà. Von der Lichtpflicht ausgenommen seien Fahrzeuge, die vor 1970 erstmals zugelassen wurden.







