Beim Kauf von Winterreifen auf neuer Ware bestehen
München/dpa. - Beim Kauf neuer Winterreifen sollten Autofahrer beim Händler ausdrücklich auf neuer Ware bestehen. Nach Angaben des ADAC in München schreibt der Gesetzgeber keine Lager-Höchstdauer vor, bis zu der neue Reifen als fabrikneu gelten.
Laut geltender Rechtsprechung dürften Händler auch solche Reifen noch als neuwertig verkaufen, die bereits bis zu fünf Jahren im Lager lagen. Ein Test des Automobilclubs hatte aber nachgewiesen, dass Reifen mit zunehmendem Alter deutlich an Leistung verlieren. So war die Traktion bei älteren Winterreifen zum Beispiel um bis zu zehn Prozent schlechter.
Autofahrer sollten den Händler daher auf das Alter der Reifen ansprechen, empfiehlt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer: «Man müsste als Autofahrer darauf bestehen, dass ein 'neuer' Reifen nicht älter als zwei Jahre ist.» Erkennbar ist das Reifenalter an der sogenannten DOT-Nummer an der Reifenflanke. Die vierstellige Ziffer gibt Kalenderwoche und Jahr der Herstellung an. Die DOT-Nummer «3908» steht somit für das Herstellungsdatum «39. Kalenderwoche 2008». Kann der Händler keine tatsächlich fabrikneue Ware liefern, sollten Autofahrer laut Maurer die Reifen woanders kaufen. Als Alternative käme der Kauf mit einem entsprechenden Preisnachlass in Betracht.