Autohersteller pleite: Weiter volle Gewährleistung
Stuttgart/dpa. - Durch die Wirtschaftskrise sind die Autohersteller heftig ins Trudeln geraten. Autokäufer müssen sich dem Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart zufolge bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit ihrer Marke aber keine Sorgen machen.
Die Verbraucherrechte wären bei einer Hersteller-Insolvenz nicht berührt, sagt ACE-Jurist Volker Lempp. Denn in aller Regel gingen Kunden und Hersteller keine vertraglichen Beziehungen ein. Diese bestehen immer zwischen Kunde und Händler. Nur wenn der Hersteller eine sogenannte Herstellergarantie abgegeben habe, drohe mit dessen Pleite auch der Verlust des Garantiegebers. Allerdings fällt das laut Lempp kaum ins Gewicht, da Endverbraucher auf solche Garantien nur in seltenen Fällen zurückgreifen müssen. Im Normalfall reichten Autokäufern die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, um ihre Verbraucherrechte durchzusetzen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Autos.
Das gilt nach Angaben des ACE-Juristen etwa für die Behebung von Fahrzeugmängeln, Ersatzlieferungen, Vertragsminderungen und eine mögliche Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Auch der Anspruch auf Schadensersatz falle darunter. Der Händler müsse selbst dann für Fehler geradestehen, wenn er sie nicht selbst zu verantworten habe, sagt Lempp. Dabei spiele es keine Rolle, ob sich der Händler später beim Hersteller schadlos halten könne oder nicht.