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Autobesitzer Autobesitzer: Droht ein Anzeige bei verlorenen Radkappen?

11.08.2014, 14:11
Gerade in der Ferienzeit sieht man vermehrt Radkappen herumliegen.
Gerade in der Ferienzeit sieht man vermehrt Radkappen herumliegen. Kreispolizei Mettmann Lizenz

„Sie können während der Fahrt nicht ständig kontrollieren, dass die Radkappe richtig sitzt“, erklärt Markus Schäpe, Leiter Verkehrsrecht beim ADAC in München. Deswegen könne keine Fahrlässigkeit vorliegen, die dazu führen würde, dass die Staatsanwaltschaft aktiv wird. „Man wird dem Autofahrer keinen persönlichen Vorwurf machen“, so Schäpe.

Verliert ein Autofahrer während der Fahrt eine Radkappe, kommt seine Kfz-Haftpflichtversicherung für etwaige Schäden an Fahrzeugen anderer Verkehrsteilnehmer auf. „Eine Strafanzeige braucht der Fahrer aber selbst dann nicht zu befürchten, wenn der Geschädigte das Lenkrad herum reißt und einen Unfall baut“, betont der Jurist.

Weil auf der Straße herumrollende Radkappen aber nicht zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehörten, sondern die Gefahr klar von dem Fahrzeug ausgehe, das die Kappe verliert, hafte die Versicherung dieses Autos. Für dessen Halter könne das bedeuten, dass er beim Schadenfreiheitsrabatt herabgestuft werde, erklärt Schäpe. (dpa)