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Autoankauf Autoankauf: Visitenkarte am Scheibenwischer

Von RAGAH KAMEL 17.02.2009, 17:46

Halle/MZ. - "Die Flut der Visitenkarten hat stark zugenommen", sagt der Verbraucherschützer. Die Händler beziehungsweise ihre Gehilfen schwärmten aus und verpassten allen geparkten Wagen in einer Straße ein Kärtchen. Auch ältere Autos mit schlechter Abgasnorm erregen Interesse. Sie sollen nach Afrika oder Osteuropa verkauft werden.

Ob sich ein Anruf bei der auf der Karte angegebenen Handy-Nummer lohnt, ist aber fraglich. Diese Käufer bemühten sich oft um Wagen mit einem Wert zwischen 9 000 und 10 000 Euro, sagt Reiner Rozynek vom Auto Club Europa (ACE). "Bei Preisen bis 8 000 Euro kann man davon ausgehen, dass die Händler versuchen, den Preis um 1 000 bis 1 500 Euro zu drücken." Die Käufer stellten bei der Probefahrt zum Beispiel ein angeblich ungewöhnliches Motorgeräusch fest.

"Das ist nur etwas für Leute, die ihr Auto schnell loswerden müssen oder nicht darauf angewiesen sind, einen möglichst guten Preis zu erzielen", sagt Katrin Elkner, Juristin vom ADAC in München.

Wer sein Auto an einen solchen Autokäufer abstoßen möchte, sollte sich vorher über den Wert informieren und einige Angebote einholen. Der genaue Wert lässt sich etwa auf der Internetseite des Marktbeobachters Deutsche Automobil Treuhand unter www.dat.de
herausfinden. Als weitere Alternative kommt in Betracht, die beschlossene Verschrottungsprämie beim Kauf eines Neuwagens in Anspruch zu nehmen.

Möchte der Autobesitzer trotzdem an den Händler mit Visitenkarte verkaufen, empfiehlt Katrin Elkner, sich an der Zulassungsstelle mit dem Händler zu treffen und ihm das Auto dort im abgemeldetem Zustand zu übergeben. "Das ist das Sicherste, denn Versicherung und Steuern hören auf zu laufen." Außerdem rät die ADAC-Expertin, im Kaufvertrag festzuhalten, dass das Auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird. "Sonst kann es passieren, dass der Käufer wegfährt, einen Mangel feststellt und der private Verkäufer dafür haftbar gemacht wird." Außerdem sollte sich der Verkäufer quittieren lassen, dass er den Fahrzeugbrief an den neuen Besitzer übergeben hat. Passiert das nicht und das Fahrzeug landet am Straßenrand, haftet der alte Besitzer den Angaben von Rozynek zufolge für die Entsorgung und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1 500 Euro rechnen.