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Abwrackprämie: Neue Hotline beantwortet Fragen

27.01.2009, 13:57

Berlin/Eschborn/dpa. - Altautobesitzer können ab sofort die von der Bundesregierung beschlossene Abwrackprämie beantragen, wenn sie ihr Fahrzeug in die Schrottpresse geben und sich im Gegenzug einen Neuwagen kaufen.

Um an die 2500 Euro ausgezahlt zu bekommen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur wer den Antrag in der dafür vorgesehenen Frist stellt und alle geforderten Nachweise beifügt, erhält den Verschrottungsbonus vom Staat.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin muss das zu verschrottende Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt sein und zuletzt ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Die Prämie werde nur für den Kauf eines Neuwagens beziehungsweise eines höchstens ein Jahr alten, einmalig zugelassenen Jahreswagens gewährt.

Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2009 auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn gestellt werden. Formulare können Verbraucher online beim BAFA unter www.bafa.de herunterladen. Die Behörde hat wegen des erwarteten Ansturms zudem unter 030/346 465 470 eine neue Telefon-Hotline geschaltet. Die bisher geschaltete Nummer 06196/908 470 war in den vergangenen Tagen oft völlig überlastet. Ist die BAFA-Hotline besetzt, werden die Anrufer jetzt an ein Callcenter in Rostock weitergeleitet, das für das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet.

Wichtig ist, dass dem Antrag alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen beigefügt sind. Dazu gehören der von einem anerkannten Demontagebetrieb ausgestellte Verwertungsnachweis und die verbindliche Erklärung des Betriebs auf dem Antragsformular, dass das Altfahrzeug tatsächlich in der Schrottpresse landet.

Außerdem muss der Antragsteller die sogenannte Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien des von der Zulassungsstelle entwerteten Fahrzeugscheins und -briefs nachweisen, ebenso die Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller durch entsprechende Kopien der Fahrzeugpapiere. Auch eine Kopie der Neuwagenrechnung oder des Leasingvertrags muss dem Antrag beigefügt sein. Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller ist eine Bescheinigung des Herstellers nötig, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen zugelassen war.

«Alle Unterlagen müssen vorliegen, sonst können wir den Antrag nicht bearbeiten», sagte BAFA-Sprecher Holger Beutel. Den Antrag zu stellen und fehlende Nachweise später nachzureichen, sei nicht möglich: «Es muss alles zusammen eingereicht werden.» Das stellt insbesondere jene Neuwagenkäufer vor ein Dilemma, deren Wunschmodell nur mit einer langen Wartezeit lieferbar ist. Sie können die Abwrackprämie erst dann beantragen, wenn der neue Wagen ausgeliefert ist und sie ihn zugelassen haben. Unter Umständen sind dann die Gelder aus dem 1,5 Milliarden Euro fassenden Fördertopf jedoch bereits aufgebraucht. Die Bundesregierung will trotz des großen Ansturms der Autofahrer die Summe nicht erhöhen. Rechnerisch reicht das Geld des Bundes für bis zu 600 000 Anträge.

Infos zum Abwrackprämie: www.bafa.de