Abrupte Vollbremsung führt zu Teilschuld beim Auffahrunfall

Berlin - Wer auffährt, hat Schuld: Diesen Spruch kennt beinahe jeder Autofahrer. Er gilt aber nicht uneingeschränkt, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Den Vorausfahrenden kann auch eine Teilschuld treffen.
zugesprochen werden. (dpa/tmn)