Arbeitslose müssen Praktikum melden
Hamburg/dpa. - Absolvieren Arbeitslose ein Praktikum, müssen sie dies der zuständigen Arbeitsagentur beziehungsweise ihrer Arbeitslosengeld-II-Stelle mitteilen. In der Regel spricht aber nichts dagegen, im Betrieb Praxiserfahrung zu sammeln.
«Die bereffende Person muss dann mit dem Vermittler reden», sagte René Tollkühn, Pressesprecher der Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die in Hamburg für die Umsetzung von Hartz IV zuständig ist. Hintergrund ist, dass sich arbeitslos gemeldete Personen für die Arbeitsvermittlung bereithalten müssen. Der zuständige Sachbearbeiter prüft daher im Einzelfall, ob das Praktikum dieser gesetzlichen Anforderung entgegensteht. «Es könnte ja sein, dass der Arbeitslose zunächst einmal eine Fortbildung mitmachen soll», erläutert Tollkühn. Aber in der Regel spreche aus Sicht der Arbeitsvermittler nichts gegen ein Praktikum. Das gelte besonders für frischgebackene Hochschulabsolventen. Diese seien ja meist schon ausreichend qualifiziert, so Tollkühn.
Erhält der Praktikant jedoch Geld vom Unternehmen, kann das seinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld schmälern. «Das Einkommen muss auf jeden Fall angegeben werden», sagt René Tollkühn. Es werde dann individuell ausgerechnet, ob der Arbeitslose weiterhin hilfsbedürftig ist und welcher Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht. Bis zu 100 Euro dürften auf jeden Fall dazuverdient werden - ohne Folgen für die staatliche Unterstützung.