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Arbeitnehmer kann bei Teilzeit bestimmte Verteilung verlangen

24.11.2004, 09:48

Erfurt/dpa. - Der Arbeitnehmer sei nicht dazu verpflichtet, die genaue Verteilung bereits im Antrag verbindlich anzugeben, müsse den Wunsch aber spätestens im Gespräch mit dem Arbeitgeber einbringen. Die Verringerung der Arbeitszeit könne er davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber der Verteilung zustimmt.

Im konkreten Fall forderte eine technische Angestellte aus Niedersachsen die Verringerung ihrer Arbeitszeit von 38,5 auf 25 Stunden. Dabei bat sie um Verteilung auf Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Ihr Arbeitgeber lehnte das ab, da ihre Tätigkeit mit Experimenten nicht beliebig unterbrochen und jemand anderem übertragen werden könne. Das Gericht verwies den Streit insoweit an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurück, weil unklar sei, ob die Frau im Gespräch mit dem Arbeitgeber ihren Antrag auf Teilzeit von einer bestimmten Verteilung der Arbeitszeit abhängig machte.