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Alkohol am Steuer Alkohol am Steuer: Null Promille - null Probleme

Von Kerstin Metze 25.03.2001, 13:00

Halle/MZ - Experten sind sich längst einig: Nach Alkoholkonsum, egal welcher Menge, sollte sich niemand hinters Steuer setzen. Denn Reaktionsvermögen und Konzentration lassen bereits bei kleinsten Mengen nach. Experten des ADAC haben die Wirkungen von Alkohol wie folgt ermittelt:

Bereits 0,2 Promille beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit des Fahrers, der die Umwelt weniger gut wahrnimmt.

0,3 Promille verringern das Sehvermögen, die Kritik- und Handlungsfähigkeit lassen nach.

0,5 Promille führen zu Falscheinschätzungen von Geschwindigkeiten, es beginnt die Rotlichtschwäche, die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen verlangsamt sich. Die Sehleistung nimmt um rund 15Prozent ab.

0,8Promille lassen eine deutliche Konzentrationsschwäche erkennbar werden. Die Sehleistung reduziert sich um 25Prozent, gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit um 50Prozent. Dazu lässt das räumliche Sehen stark nach.

1,0 Promille fördern die Selbstüberschätzung, der Fahrer neigt zu enthemmten Manövern bei einer starken Verengung des Blickfelds ("Tunnelblick").

1,3 Promille bewirken Sprach- und Gleichgewichtsstörungen. Der Fahrer hat Orientierungsprobleme.

2,0 Promille sorgen für die doppelte Zeit der Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Die Selbstüberschätzung ist auf dem Höhepunkt, der Tunnelblick ausgeprägt.

Die Wirkungen bei geringen Alkoholkonzentrationen, so betonen die Experten, entstünden unabhängig von der Alkoholgewöhnung (Trinkfestigkeit) und seien für die Betreffenden selbst kaum wahrnehmbar. Hinzu komme, dass Alkohol leichtsinnig und risikobereit macht: Obwohl die Leistungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt ist, traut man sich mehr zu und erhöht somit das Unfallrisiko.

Nachgewiesenermaßen bergen bereits geringe Alkoholmengen Risiken für den Straßenverkehr, dennoch toleriert der Gesetzgeber eine Grenze bis 0,5Promille, so lange kein Unfall passiert. Wenn es allerdings bei weniger zu "Auffälligkeiten" mit Folgen im Straßenverkehr kommt, muss der Betreffende bereits ab 0,3 Promille mit Strafe, mitunter sogar mit dem Verlust des Führerscheins, rechnen. Mit 0,3 Promille Blutalkohol liegt bei einem Unfall nach Auskunft des Kraftfahrer-Schutz Automobilclub eine Zuwiderhandlung nach Paragraf 315c des Strafgesetzbuches vor. Dies kann die Entziehung der Fahrerlaubnis für sechs Monate zur Folge haben.

Generell gilt vom 1. April an in Deutschland die Promille-Grenze 0,5. Das heißt: Wer mit 0,5Promille Alkohol im Blut erwischt wird - und dabei braucht gar nichts passiert zu sein -, riskiert den Führerschein. Zudem drohen Bußgelder in Höhe von 3000 Mark statt bisher 1000 Mark und vier Punkte.

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