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Agent oder Makler Agent oder Makler: Versicherungsvermittler kann beides meinen

Von Tobias Wiethoff 02.01.2003, 11:12
Beratung für alle Lebenslagen -Agenten oder Makler vermitteln zum Beispiel Lebensversicherungen (Foto: dpa)
Beratung für alle Lebenslagen -Agenten oder Makler vermitteln zum Beispiel Lebensversicherungen (Foto: dpa) WEDOpress/GDV

Düsseldorf/Berlin/dpa. - Bei Herrn Kaiser ist die Sache klar: Der Mann aus dem Werbefernsehen ist ein Versicherungsvertreter, wie er im (Dreh-)buch steht. Aber nicht jeder, der Policen unters Volk bringt, ist auch Vertreter im rechtlichen Sinne. Der Oberbegriff des Versicherungsvermittlers spaltet sich auf in Vertreter, auch Agenten genannt, und Makler. Verbraucher sollten sich vergewissern, mit welcher Gattung sie es zu tun haben. Daraus ergeben sich erhebliche praktische und rechtliche Unterschiede.

Versicherungsvertreter oder -agenten arbeiten im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Wenn sie nicht Abschlüsse für mehrere Auftraggeber vermitteln, also so genannte Mehrfachvertreter sind, können sie nur aus dem Sortiment eines Unternehmens wählen. Der Einfirmenvertreter bestimmt mit einem Anteil von knapp 70 Prozent noch immer das Bild des Versicherungsvertriebs in Deutschland. «Das ist der kompetente Klassiker», sagt Wolfgang Marzin vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Makler hingegen stehen nicht im Dienst einzelner Anbieter. Sie werden im Auftrag des Versicherungsnehmers tätig. Zwar erhält der Makler ebenso wie der Vertreter von der Versicherungsgesellschaft eine Provision. Dennoch bringen die Produktvielfalt und die größere Unabhängigkeit dem Kunden Vorteile: «Ich neige eher zum Maklermodell, besonders wenn sich die Gestaltung des Versicherungsvertrags als kompliziert erweist», sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Doch es gibt einen Haken: Während glaubhafte Zusagen eines Vertreters den Versicherungsgesellschaften selbst zugerechnet werden, steht im anderen Modell der Makler für Fehlberatung gerade. Doch über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt er nicht immer. Wer an einen unseriösen Makler gerät, könnte also im Streitfall leer ausgehen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hubert W. van Bühren aus Köln, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), sind Verbraucher deshalb bei Agenten einstweilen besser aufgehoben. «Das gilt jedenfalls dann, wenn es ums Massengeschäft geht, wie etwa um eine Hausratversicherung.»

Zunächst ergibt sich aber die Schwierigkeit, Vertreter, Mehrfachvertreter und Makler überhaupt voneinander zu unterscheiden. Die Stiftung Warentest in Berlin empfiehlt daher, sich beim Versicherungsvermittler gezielt nach Status, Qualifikation und nach der Höhe einer etwaigen Haftpflichtversicherung zu erkundigen.

In jedem Fall sollte ein Antrag nicht gleich in Anwesenheit des Vermittlers unterschrieben, sondern erst nach sorgfältiger Prüfung abgeschickt werden. Jeder Kunde sollte sich mündliche Zusagen schriftlich bestätigen lassen - am besten von der Versicherungsgesellschaft selbst.

Wer trotzdem den Überredungskünsten eines Vermittlers vorschnell erlegen ist, kann sich van Bühren zufolge dennoch aus dem Vertrag lösen: Bei längeren Laufzeiten als einem Jahr lasse sich der Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung schriftlich widerrufen. Ein weiteres Widerspruchsrecht bestehe innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Police.

Bei unüberwindbarem Zweifel an der Güte provisionsgestützter Empfehlungen sollte man sich Rat an anderer Stelle holen, etwa bei so genannten Versicherungsberatern oder den Verbraucherzentralen. «Wir dürfen nicht vermitteln, aber Empfehlungen aussprechen», sagt Elke Weidenbach. Zwar kostet auch eine unabhängige Beratung Geld. Eine überflüssige Versicherung kommt aber in jedem Fall teurer.

Informationen: Verband Deutscher Versicherungsmakler, Cremon 33, 20457 Hamburg (Tel.: 040/369 82 00, Fax: 040/36 98 20 22); Bundesverband Versicherungsberater, Hohenstaufenring 17, 50674 Köln (Tel.: 01805/25 75 89, Fax: 0221/921 17 37)