Zeitungen und TV Zeitungen und TV: Verlage klagen gegen «Tagesschau»-App

Berlin/dapd. - Nach monatelangem Streit zwischen der ARD undVerlegern kommt die «Tagesschau»-App am Donnerstag (13. Oktober) aufden juristischen Prüfstand. Am Landgericht Köln wird eine Klage vonmehreren Verlagen verhandelt. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel zeigtesich dennoch weiter gesprächsbereit. Der Präsident desBundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen,sagte, die Klage richte sich nicht gegen das Einstellen vonVideobeiträgen ins Internet.
«Wir nehmen Anstoß an der textlastigen Berichterstattung in derApp», sagte er. «Wir sind überzeugt, dass diese Presseähnlichkeitgegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt, denn diese App ist nichtsendungsbezogen, jedoch in wesentlichen Teilen presseähnlich.» AchtVerlage hatten im Juni bei der Wettbewerbskammer des LandgerichtsKöln eine gemeinsame Klage gegen ARD und NDR eingereicht. Die Appwird seit kurz vor Weihnachten 2010 kostenlos angeboten.
Zwtl.: Piel will Gespräche mit Verlegern wieder aufnehmen
«Unabhängig von diesem Prozess sind wir weiterhin bereit, dieGespräche mit den Verlegern wieder aufzunehmen», sagte Piel aufdapd-Anfrage in Köln. «Das haben wir bereits mehrfach signalisiert»,betonte sie. «Ich denke, wir sind da auch auf einem guten Weg.» Fürdie ARD sei die Klage «doch überraschend» gekommen, denn gerade zudieser Zeit sei sie als ARD-Vorsitzende im Austausch mit Verlegerngewesen, fügte Piel hinzu. «Und eine Klage ist da kein wirklichesGesprächsangebot vonseiten der Verlage. Aber ich bin trotzdem guterDinge, dass wir möglichst bald wieder gemeinsam an einem Tischsitzen werden», sagte sie. «Es handelt sich um einen laufendenProzess; deshalb werden wir in der ARD dazu nichts sagen», fügtePiel mit Blick auf den Gerichtstermin hinzu.
Heinen betonte: «Deutschland unterhält - mit mehr als achtMilliarden Euro Einnahmen aus Gebühren und Werbung für ARD und ZDF -das mit Abstand teuerste öffentlich-rechtliche Rundfunksystem derWelt.» Mit der Einführung der Haushaltsabgabe anstelle derbisherigen Gebührenregelung würden die öffentlich-rechtlichen Senderdurch eine De-facto-Steuer noch stärker gestützt, als es bereitsgeschehe. «Dieses System hat schon heute die Macht, in denprivatwirtschaftlichen Teil des Medienmarkts einzugreifen.» Das habeman aktuell am Beispiel der «Tagesschau»-App dargelegt.
Zwtl.: «Tagesschau»-App bisher rund 2,4 Millionen Malheruntergeladen
Die kostenlose Applikation der ARD für Smartphones und Tablet-PCswurde seit ihrem Start rund 2,4 Millionen Mal heruntergeladen, wieder NDR auf dapd-Anfrage mitteilte. Bei Verlegern war das Angebotvon Anfang an auf Kritik gestoßen.
Zu den Klägern zählen unter anderem die Herausgeber von«Frankfurter Allgemeiner Zeitung», «Süddeutscher Zeitung», «DieWelt», «Westdeutscher Allgemeiner Zeitung», «Rheinischer Post»,«Ruhr Nachrichten», «Flensburger Tageblatt» und «KölnerStadt-Anzeiger».
Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist in dem Zivilprozess amDonnerstag ein Vergleich möglich. Ansonsten wird das Gericht wohlseine vorläufige Meinung kundtun und einen «Verkündungstermin»ansetzen. Bei diesem könne dann ein Urteil erfolgen, es könne aberauch ein Beweisbeschluss erlassen werden. Dass am Donnerstag direktein Urteil fällt, gilt als unwahrscheinlich.
Das ZDF ist seit Anfang September mit einer eigenen Applikationauf dem Markt. Der Sender bietet aber lediglich Videos und keineBerichte im Textformat an. Diese Form trifft bei den Verlegern aufZustimmung.