Weimar Weimar: Gerichtstermin um Goethe-Nachlass geplatzt
Weimar/Gera/dpa. - Im Streit um den Klassikernachlass im Goethe- Schiller-Archiv in Weimar ist ein mündlicher Verhandlungstermin für diesen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Gera geplatzt. Die Parteien hätten dem Gericht am Mittwoch mitgeteilt, dass sie bis Anfang nächsten Jahres eine gütliche Einigung erreichen wollten, sagte ein Gerichtssprecher. Diese Einigung solle nicht nur das Goethe-Schiller-Archiv umfassen, sondern alle strittigen Punkte zwischen dem Herzoghaus Weimar und dem Land Thüringen.
Bei dem Streit geht es um Rückübertragungsansprüche der Prinzessin Leonie von Sachsen-Weimar-Eisenach. Ihr Vater Prinz Michael fordert für seine 15-jährige Tochter vom Freistaat Thüringen die Schriften von Goethe und Schiller zurück. Der handschriftliche Nachlass umfasst Kostbarkeiten der deutschen Klassik und der Frühromantik. Dazu gehören etwa 90 Prozent der poetischen Manuskripte von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), darunter die Reinschrift von «Faust II» und des «West-Östlichen Divan». Politiker und Kunstfreunde befürchten, das einzigartige nationale Kulturgut könnte in Privathand übergehen und nur noch gegen horrendes Entgelt Öffentlichkeit und Forschung zur Verfügung stehen.
Das Landesamt für offene Vermögensfragen hatte 1998 die Ansprüche des Adelshauses zunächst anerkannt, ein Jahr später dann jedoch aus Rechtsgründen und nach deutschlandweiten Protesten revidiert. Zur Begründung hieß es, der Klassikernachlass sei 1945 einer Stiftung übertragen und damit nicht enteignet worden. Die Rückgabe von Bildern, Möbel, Geschirr und Büchern könne nur bei einer Enteignung erfolgen.