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Kultur Warnstreiks bei Theatern und Konzerthäusern

Der hohe Abschluss im öffentlichen Dienst weckt auch bei den deutschen Bühnen Erwartungen an den neuen Tarifvertrag. Künstler sollten keine Beschäftigten zweiter Klasse sein, fordert die Gewerkschaft.

Von dpa Aktualisiert: 18.06.2025, 13:43
„Die künstlerisch Beschäftigten dürfen nicht als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden.“ (Symbolbild)
„Die künstlerisch Beschäftigten dürfen nicht als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden.“ (Symbolbild) Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin - Im Tarifstreit bei Deutschlands Theatern und Konzerthäusern sind am Mittwoch mehrere Tausend Beschäftigte einem Aufruf zum Warnstreik gefolgt. Abendvorstellungen waren vom Arbeitskampf nicht betroffen, jedoch wurden Proben und Bühnenarbeiten um 11.30 Uhr für eine halbe Stunde unterbrochen. 

Am 25. Juni trifft sich der Deutsche Bühnenverein mit den Gewerkschaften BFFS, GDBA, unisono und VdO zur nächsten Verhandlungsrunde. Es geht um die Frage, inwieweit der Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst auf die Tarifverträge für Theaterkünstler (NV Bühne und TVK) übertragen werden kann. Gerungen wird unter anderem über die Erhöhung von Grundvergütung und Weihnachtsgeld und einen individuellen freien Urlaubstag pro Jahr.

Keine „Beschäftigten zweiter Klasse“

„Noch nie hat ein Vergütungsabschluss im öffentlichen Dienst so viele materielle Komponenten wie dieses Mal enthalten, die auch den TVK- und NV Bühne-Beschäftigten zugutekommen müssen“, so unisono-Geschäftsführer Robin von Olshausen laut Mitteilung. „Für einen öffentlichen Dienst light sind wir nicht zu haben.“

Der Tarifbevollmächtigte des BFFS, Heinrich Schafmeister, ergänzte: „Die künstlerisch Beschäftigten dürfen nicht als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt werden.“