Vermarktungsrechte Vermarktungsrechte: Verlag darf Himmelsscheibe nicht für Buchtitel verwenden

Magdeburg/dpa. - Das Gericht machte mit seiner Entscheidung deutlich, dass das Landdie alleinigen Verwertungsrechte an der Himmelsscheibe besitzt, dieals älteste konkrete Sternenabbildung der Welt gilt. Das Urteildürfte auch in einem zweiten, ähnlich gelagerten Verfahren gegen denPiper Verlag München eine Rolle spielen, das ebenfalls am Dienstagin Magdeburg begann. Eine Entscheidung in diesem zweiten Prozess sollam 3. Mai verkündet werden.
Von dem Buch «Der Herrscher der Zeit» von Marc Hillefeld hat Heynenach eigenen Angaben bisher etwa 12 000 Exemplare verkauft. Das Landgesteht dem Verlag trotz der einstweiligen Verfügung zu, weitere 6000noch gelagerte Exemplare in die Läden zu stellen, statt sieeinzustampfen oder zu verändern. Über die Höhe nachträglicherLizenzgebühren soll verhandelt werden. Mögliche weitere Auflagen desBuches müssen dann ohne die spektakuläre Scheibe auf dem Coververlegt werden - oder der Verlag zahlt Gebühren an das Land.
Der Piper Verlag verwendete für den Roman «Die Tochter derHimmelsscheibe» von Wolfgang Hohlbein Abbildungen des Bronzeschatzes.Wie schon im ersten Prozess machte der Vorsitzende Richter GernotClodius gleich zu Beginn deutlich, dass das Gericht die Ansprüche desLandes für berechtigt hält. Sachsen-Anhalt habe nicht zuletzt deshalbdie Verwertungsrechte, weil es den über tausende Jahre verschwundenenSchatz, der in Halle ausgestellt wird, dauerhaft der Öffentlichkeitzugänglich gemacht habe. Piper argumentierte, die Scheibe seikulturelles Allgemeingut, für das kein Urheberrechtsschutz geltendürfe. Es bestünden auch noch Zweifel, ob der Schatz tatsächlich inSachsen-Anhalt gefunden worden sei.
Bereits vor zwei Jahren hatte Sachsen-Anhalt einen Rechtsstreit umdie als lukrativ geltenden Vermarktungsrechte an der Himmelsscheibegegen die Stadt Querfurt gewonnen. Damals ging es um Souvenirs.