Urteil Urteil: «Mein Kampf»-Zitate sind weiterhin verboten

München/dapd. - Damit bleibe die Herstellung und Verbreitung auch kommentierterAuszüge aus «Mein Kampf» verboten.
In der neuen, für Donnerstag geplanten Ausgabe der«Zeitungszeugen» sollten ursprünglich mehrere, von Historikernkommentierte Passagen aus «Mein Kampf» erscheinen. McGee hattejedoch schon vor der Entscheidung des Gerichts erklärt, dieHitler-Zitate würden unleserlich gemacht.
Die geplante Publikation sei nicht vom Zitatrecht gedeckt, hießes in der Mitteilung des Landgerichts weiter. Außerdem gebe es keineAnhaltspunkte dafür, dass Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründengehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruchdurchzusetzen.
Zwtl.: Söder pocht auf Urheberrecht
Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte dieEntscheidung des Gerichts. «Es ist gut, dass es dem Verlag jetztgerichtlich verboten ist, diese Hetzschrift zu verbreiten», sagteSöder auf Anfrage. Der Freistaat werde sein Urheberrecht auchkünftig ausüben.
Ein Sprecher des Zeitungszeugen-Verlags sagte in einer erstenReaktion, die Entscheidung des Landgerichts sei durch das EinlenkenMcGees eventuell gegenstandslos. Allerdings wolle man zunächst denRichterspruch prüfen.
Der Freistaat besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an «MeinKampf» und will die Veröffentlichung verhindern. DasFinanzministerium hatte deshalb am Dienstag unter Verweis auf dieUrheberrechte beim Landgericht München einen Antrag aufeinstweiligen Rechtsschutz gestellt.
Der neuen Ausgabe der «Zeitungszeugen» sollte nach Angaben desVerlagssprechers eine Broschüre mit dem Titel «Das unlesbare Buch»beiliegen. Darin kommentiere der Dortmunder MedienwissenschaftlerHorst Pöttker einzelne Passagen aus «Mein Kampf». Wegen desdrohenden Rechtsstreits hatte McGee hatte am Mittwoch aberangekündigt, dass die Hitler-Zitate unleserlich gemacht werden.
Interessierte Leser sollen sich allerdings die vollständigeBroschüre mit den Hitler-Passagen per Post bestellen können.
Zwtl.: Verlag fordert Schadenersatz
Im Zusammenhang mit der kommentierten Veröffentlichung vonPropaganda-Material der Nationalsozialisten lieferte sich der«Zeitungszeugen»-Verlag bereits 2009 eine Auseinandersetzung mit demFreistaat Bayern. Dabei ging es um einen Nachdruck derNSDAP-Parteizeitung «Völkischer Beobachter». Damals sei dieZeitschrift bundesweit konfisziert worden. In dieser Sache sei nocheine Schadenersatzklage gegen das Land Bayern anhängig, sagte derVerlagssprecher.
Der Freistaat Bayern ist Rechtsnachfolger des 1945 verbotenenEher-Verlags in München. Dort erschienen neben dem «VölkischenBeobachter» und «Mein Kampf» zahlreiche NS-Publikationen.
Die Grünen im Landtag warfen der Staatsregierung Hilflosigkeit imUmgang mit den NS-Publikationen vor. «Die Tabuisierung derNazischriften führt viel eher dazu, sie mit einer mythischen Aura zuversehen», warnte der Abgeordnete Sepp Dürr. Der Freistaat braucheendlich ein Konzept zum künftigen Umgang mit NS-Druckerzeugnissen.