Rechtsanwalt ist sicher Rechtsanwalt ist sicher: "Zuhause im Glück"-Familien müssen nicht zahlen

Halle (Saale) - Die Familien, die nach der Renovierungsshow „Zuhause im Glück“ bis zu 40.000 Euro Steuern nachzahlen sollen, können womöglich aufatmen. Zumindest Rechtsanwalt Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht, ist sich sicher, dass die geforderte Steuernachzahlung nicht rechtmäßig ist.
Nach ihrer Teilnahme an der Sendung erhielten mehrere Familien üppige Steuerbescheide. Mehrere Finanzämter bewerten die Sendung als gegenseitiges Leistungsverhältnis“. Für ihre schauspielerische Arbeit hatten die Kandidaten in der Sendung ein saniertes Haus erhalten. Und darauf müssen Steuern gezahlt werden.
Fachmann Baczko sieht das anders. Im Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ sagt er, wenn überhaupt, seien die Steuern von der TV-Produktionsfirma Ufa zu zahlen, die die Sendung organisiert. Er vermutet, dass die Ufa bei der Weitergabe der Daten an das Finanzamt sogar gegen das Steuergeheimnis verstoßen haben könnte.
Seiner Meinung nach waren die Kandidaten beim Dreh keine Schauspieler sondern reine Statisten. „Sie haben der Produktionsgesellschaft ihre Wohnung oder ihr Haus für mehrere Tage zur Verfügung gestellt und hatten in dieser Zeit keinerlei Mitwirkungsrecht“, sagt Baczko. Zudem sei oft kein Mehrwert geschaffen worden. Stattdessen seien zum Beispiel teure Altmöbel durch billige neue ausgetauscht worden.
„Aus mehreren steuerrechtlichen Rechtsgedanken ergibt sich, dass aufgrund der Vertragsgestaltung für die Kandidaten keine Steuern anfallen“, sagt der Jurist. „Zwar wurden die Renovierungskosten von der Produktionsfirma als Kosten abgeschrieben, aber ja als Einnahme bei den Handwerkern oder Lieferanten versteuert. Werden nun auch nochmals Steuern von den Kandidaten verlangt, geschieht das für die gleiche Einnahme zweimal. Einmal von den Handwerkern und Lieferanten und nochmals von den Kandidaten. Das kann nicht sein“, erklärt er.
Er und andere Anwälte wollen nun zunächst die bereits erlassenen Steuerbescheide für unwirksam erklären lassen. Zudem sollen alle noch laufenden Verfahren gegen die „Zuhause im Glück“-Familien gestoppt werden. (mz/red)