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Frei-TV in der Datsche GEZ-Gebühr: Verfassungsrichter bestätigen Rundfunkgebühr - Frei-TV in der Datsche

18.07.2018, 18:20
Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht. dpa-Zentralbild

Halle (Saale) - Menschen mit Zweitwohnung müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen.

Die bisherige Regelung verstößt gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. In Sachsen-Anhalt gibt es tausende Betroffene, unter anderem Datschenbesitzer. Sachsen-Anhalts Landesregierung fordert nun Einsparungen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Das Gericht betätigte grundsätzlich den Beitrag mit der Begründung, dass dieser mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Die bundesweite Ausstrahlung gebe jedem die realistische Möglichkeit des Empfangs der Programme. Dass jemand mit zwei oder mehr Wohnsitzen aber mehr als einen Beitrag zahlen soll, geht den Richtern zu weit. „Denn er kann den Rundfunk nur einmal nutzen“, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof.

Sachsen-Anhalts für Medien zuständiger Staatsminister Rainer Robra (CDU) begrüßte das Urteil als Klarstellung. „Die Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen stellte sich aus unserer Sicht schon immer als Problem dar, zum Beispiel hinsichtlich der in Sachsen-Anhalt beliebten Datschen, denn hier gab es immer die Frage, ob eine Datsche als beitragspflichtige Wohnung gelten kann“, sagte Robra.

Urteil zu Rundfunkbeitrag: Doppelgebühr bleibt formal in Kraft

Betroffen sind Datschen außerhalb von Kleingartenanlagen. Deren Zahl wird allerdings nicht zentral erfasst. Registriert wird die Zahl der Zweitwohnsitze. Alleine in Halle und Magdeburg sind jeweils mehr als 4.000 Nebenwohnungen gemeldet, in Dessau-Roßlau rund 2.100. Bis eine neue Gesetzesformulierung beschlossen ist, bleibt die Doppelgebühr formal zwar in Kraft. Betroffene können aber die Befreiung beantragen. Das geht in Sonderfällen sogar rückwirkend: Wenn man schon gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt hatte und darüber noch nicht entschieden ist.

Privatleute zahlen für ihre Wohnung 17,50 Euro im Monat. Die Höhe ist laut Kirchhof angesichts von fast 90 bundesweit ausgestrahlten Programmen angemessen. Der Beitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Absehbar werden sich nach dem Urteil nun die Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen verringern.

Haseloff: „Strukturen erneut und gründlich auf Einsparmöglichkeiten überprüfen“

Um das auszugleichen, fordert Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) auch Reformbereitschaft bei MDR & Co. „Wir erwarten eine Sicherung der Beitragsstabilität. Wenn es jetzt zu einer Finanzierungslücke kommt, darf das nicht zu einer alleinigen Belastung der Gebührenzahler führen“, sagte Haseloff. Die Öffentlich-Rechtlichen müssten „ihre Strukturen erneut und gründlich auf Einsparmöglichkeiten überprüfen“, so Haseloff.

Die Linke forderte eine zügige Nachbesserung der gesetzlichen Regelung, „damit das Rundfunk-Beitragssystem auf einem soliden und sozial ausgeglichenen Modell zukunftsfest gemacht wird“, wie der medienpolitische Sprecher Stefan Gebhardt sagte. AfD-Politiker André Poggenburg kritisierte hingegen, die Bürger müssten „nun auch weiter für einen Staatsfunk zahlen, den sie oft gar nicht mehr in Anspruch nehmen wollen, weil dieser leider zunehmend an Neutralität und Unabhängigkeit in der Berichterstattung verloren hat“.

ZDF-Intendant Thomas Bellut lobte, dass das Urteil den Rundfunkbeitrag bestätigt. Welche Einbußen durch den Wegfall der Doppelgebühr entstehen, konnte er nicht sagen. Er vermutete allerdings, der Ausfall sei „nicht dramatisch“. (mz/dpa/gau)

Auf einem Smartphone ist eine Website zur Information über die Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgerufen. Hier kann man auch Formulare für die Überweisung herunterladen. 
Auf einem Smartphone ist eine Website zur Information über die Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgerufen. Hier kann man auch Formulare für die Überweisung herunterladen. 
dpa-Zentralbild