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Jugendgefährdend? Bushido: Darum steht das Album "Sonny Black" auf dem Index

02.09.2016, 05:08
 Der Rapper Bushido sitzt im Februar 2014 in einem Gerichtssaal in Berlin
 Der Rapper Bushido sitzt im Februar 2014 in einem Gerichtssaal in Berlin dpa

Köln - Bushidos Album „Sonny Black“ wird an diesem Freitag (10.45 Uhr) von einem Kölner Gericht überprüft. Der 37 Jahre alte Rapper aus Berlin klagt dagegen, dass das Album mit 15 Songs als jugendgefährdend eingestuft worden ist und deshalb nicht mehr an Minderjährige verkauft werden darf.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass in den Texten Gewalt verherrlicht und Frauen und Homosexuelle diskriminiert würden.

Bushido selbst kommt wohl nicht

Das Kölner Verwaltungsgericht muss nun darüber befinden, ob die Indizierung zurecht geschah oder ob das Album der Kunstfreiheit unterliegt. Bushido selbst wird nach Angaben des Gerichts nicht zu der Verhandlung erwartet.

Im April 2015 setzt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien  das 2014 erschienene Album „Sonny Black“ von Bushido auf den Index.

So begründet die Behörde die Indizierung

- Die Texte wirkten „verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen.“

- Die Texte bestünden „ausnahmslos aus Selbstüberhöhungen, sexuellen Diskriminierungen und Gewaltdarstellungen“.

- Frauen würden durchweg mit herabwürdigenden, beleidigenden Begriffen belegt und als minderwertige Sexobjekte dargestellt.

- „Neben Wortspielereien sind in einem aus Sicht der Bundesprüfstelle unvertretbaren Maße real nachvollziehbare Gewaltschilderungen und andere kriminelle Akte dominant, die als Handlungsmaximen durchaus von hierfür anfälligen Rezipierenden angenommen werden können.“

- „Die Wahrscheinlichkeit, dass Minderjährige die geäußerten Demütigungen in ihren Wortschatz und in ihr eigenes Verhalten übernehmen, wird seitens des Gremiums als sehr hoch eingeschätzt.“