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Prozess um Erbe Prozess um Erbe: Dagmar Frederic muss 100.000 Euro wahrscheinlich zurückgeben

03.03.2014, 09:16
Dagmar Frederic singt am im Dezember 2013 in der MDR-Aufzeichnung «Weihnachten bei uns» in der Stadthalle Chemnitz.
Dagmar Frederic singt am im Dezember 2013 in der MDR-Aufzeichnung «Weihnachten bei uns» in der Stadthalle Chemnitz. dpa Lizenz

Frankfurt (Oder)/dpa - Im juristischen Streit um ein Erbe von rund 100 000 Euro zeichnet sich für die Entertainerin Dagmar Frederic eine Niederlage ab. „Es sieht so aus, dass die Beklagte die Beiträge wohl zurückzahlen muss“, sagte die Vorsitzende Richterin Maike Imig am Dienstag zum Prozessauftakt am Landgericht Frankfurt (Oder). Ein Gutachten zum Geisteszustand von Frederics verstorbener Gönnerin besage eindeutig, dass die demente Witwe eines früheren Vize-Kulturministers der DDR ab Ende 2003 nicht mehr geschäftsfähig gewesen sei. Frederic sagt, sie habe die Summe von ihr geschenkt bekommen. Der Staat fordert das Geld zurück.

Frederic erschien zum Prozess nicht. Sie war zu dem Zivilprozess nicht förmlich geladen gewesen, hatte ihr Kommen aber im Vorfeld angekündigt. Das Urteil soll am 4. April verkündet werden.

Frederics Anwalt will erreichen, dass zuvor noch Zeugen gehört werden. Seiner Ansicht nach sei für das Umfeld nicht klar erkennbar gewesen, dass die Witwe nicht mehr entscheidungsfähig war. Die Gegenseite hält das dagegen für offensichtlich. Der Kläger-Anwalt Christoph C. Paul sagte nach der Verhandlung, das Gutachten lasse keine Fragen offen. Er vertritt den Nachlasspfleger. Im Vorfeld hatte es eine Morddrohung gegen Paul gegeben. Der Jurist erstattete Anzeige.

Sollte die Sängerin den Prozess verlieren, würde die strittige Summe plus Zinsen an den Staat gehen. Möglich wäre, dass außerdem noch strafrechtliche Ermittlungen auf sie zukommen. Bereits 2012 hatte ein Berliner Gericht entschieden, dass die verstorbene Witwe nicht testierfähig gewesen war.

Der Kläger-Anwalt Christoph C. Paul (M) spricht im Landgericht in Frankfurt (Oder) nach dem Prozess gegen die Sängerin und Entertainerin Dagmar Frederic mit Journalisten.
Der Kläger-Anwalt Christoph C. Paul (M) spricht im Landgericht in Frankfurt (Oder) nach dem Prozess gegen die Sängerin und Entertainerin Dagmar Frederic mit Journalisten.
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