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Michael Jackson starb durch Fremdverschulden

29.08.2009, 07:29

Los Angeles/dpa. - Michael Jackson ist nach Erkenntnis von Gerichtsmedizinern durch Fremdverschulden gestorben. Der Tod des Popstars vor zwei Monaten wurde durch eine «akute Vergiftung» mit dem Narkosemittel Propofol herbeigeführt, gab der Gerichtsmediziner von Los Angeles am Freitag bekannt.

Ob ein Vorsatz für das Tötungsdelikt vorlag oder Jacksons Tod im Alter von nur 50 Jahren durch Nachlässigkeit verursacht wurde, muss nun die Justiz klären. Der «King of Pop» war am 25. Juni, wenige Tage vor Beginn seiner Comeback-Tour, einem Herzversagen erlegen. Er hätte am heutigen Samstag seinen 51. Geburtstag gefeiert.

Außer dem Anästhesiemittel Propofol trug auch das Medikament Lorazepam «primär» zu seinem Tod bei, stellten die Gerichtsmediziner fest. Lorazepam wirkt gegen Angstzustände. Die gerichtsmedizinische Untersuchung wies Spuren vier weiterer Medikamente nach, darunter die Beruhigungsmittel Diazepam (Valium) und Midazolam (Versed). Der komplette Autopsiebericht sowie der toxikologische Befund bleiben auf Antrag der Polizei und des Staatsanwalts unter Verschluss. Die Gerichtsmedizin werde auf das Ergebnis ihrer Untersuchungen deshalb auch nicht weiter eingehen, hieß es.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Jacksons Privatarzt Dr. Conrad Murray. Er hatte zu Protokoll gegeben, dass er seinem Patienten auf dessen Verlangen Propofol gab. Der Sänger litt an schweren Schlafstörungen und hatte in der Nacht vor seinem Tod trotz der vielen Beruhigungspillen keine Ruhe finden können. Murray gab gegenüber der Polizei zu, dass er dem Sänger über viele Wochen hinweg täglich Propofol zum Schlafen gegeben hatte. Jackson nannte das starke Betäubungsmittel wegen seiner weißlichen Farbe «meine Milch». Propofol wird normalerweise nur in Krankenhäusern gespritzt und erfordert die ständige Überwachung des Patienten.

Dennoch ging Murray nach der Injektion von Propofol eigenen Angaben zufolge wenige Minuten zur Toilette. Bei seiner Rückkehr habe der Patient nicht mehr geatmet. Seine Wiederbelebungsversuche scheiterten, erklärte der Kardiologe der Polizei. Statt umgehend über den Notruf 911 Hilfe anzufordern, ließ er dem Polizeibericht zufolge 82 Minuten verstreichen. Nachforschungen ergaben, dass er in dieser Zeit drei Gespräche von insgesamt 47 Minuten Dauer über sein Mobiltelefon führte.