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Medien Medien: Schadenersatz für Nacktfotos der Dietrich

09.08.2002, 13:01
Marlene Dietrich
Marlene Dietrich ddp

München/dpa. - Das zu Burda gehörende Münchner Magazin «Focus» und die zum AxelSpringer Verlag (Berlin) gehörende Zeitung «Die Welt» hatten imAugust 2001 die Aufnahme einer sitzenden nackten Frau veröffentlicht,die halb den Rücken und halb die linke Seite zeigte. Anlass war dasErscheinen des Buches über die Beziehung zwischen Marlene Dietrichund dem Schriftsteller Erich Maria Remarque. In «Focus» lautete dieBildunterschrift «Marlene Natur. Das einzig bekannte Nacktfoto vonMarlene Dietrich stammt aus der Zeit, als sie mit Remarque liiertwar.» In der Bildunterschrift der «Welt» hieß es: «Ich umarme dichtausendmal, Dein Puma: Drei Jahre währte die seltsame Liebe derDietrich mit Remarque.»

Ein «Focus»-Sprecher sprach von einem «elementaren Eingriff in diePressefreiheit» und kündigte eine Revisionsklage gegen das Urteil beiBundesgerichtshof (BGH) an. Das umstrittene Foto stamme aus einemBuch, das «Focus» rezensiert habe. Anstatt den Buchverlag zuverklagen, der das Buch mit dem Foto zur Verfügung gestellt habe,wolle die Tochter von Dietrich den Schadenersatz nun bei «Focus»geltend machen.

In der Urteilsbegründung des OLG hieß es, mit dem Tod einer Personerlösche zwar deren allgemeines Persönlichkeitsrecht, damit werde derVerstorbene aber nicht schutzlos. Vielmehr greife dann der für alleBereiche greifende Schutz der Menschenwürde ein. Dieser Schutz könneaber nur gewährleistet werden, wenn man in entsprechenden Fällenneben Ansprüchen auf Unterlassung zugleich zum Zweck der Vorbeugungauch Entschädigungsansprüche zuerkenne.

Im Hinblick auf die Pressefreiheit gelte dies aber nur dann, wennein schwerwiegender und schuldhafter Eingriff in das postmortalePersönlichkeitsrecht vorliege. Ein solcher Eingriff liege im FallDietrich vor, befand das OLG. Die Schauspielerin, die sich zuLebzeiten nie nackt in der Öffentlichkeit gezeigt habe, müsse sichnicht gefallen lassen, dass sie nach ihrem Tod in den Medien mit demumstrittenen Foto unbekleidet Hunderttausenden von Menschenvorgeführt werde.

Schon zu Lebzeiten wäre eine solche Veröffentlichung aus demIntimbereich laut Urteil als Verletzung der Menschenwürde anzusehengewesen. Der Tod könne hieran nichts ändern, vielmehr sei gerade ausder Wehrlosigkeit wegen des Todes ein gesteigertes Schutzbedürfnisgegeben, betonten die Richter. Diesen Anspruch könne die Tochter alsErbin mit ihrer Klage geltend machen.

Das Landgericht München II hatte bereits am 6. März dieses Jahres- fast 10 Jahre nach dem Tod der Schauspielerin - die beiden Verlageverurteilt, eine Veröffentlichung von Dietrich-Nacktaufnahmen zuunterlassen. Im Berufungsverfahren ging es lediglich noch um dieFrage, ob Marlenes Dietrichs einziger Tochter Schadenersatz zusteht.Das Landgericht hatte dies verneint und keine Herabwürdigung ihrerMutter gesehen, dem folgten die OLG-Richter jedoch nicht.