Karlsruhe vor Grundsatzurteil zur Sonntagsruhe
Karlsruhe/dpa. - Pünktlich zum Adventsbeginn entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die liberalen Ladenöffnungsregeln im Land Berlin den Sonntagsschutz im Grundgesetz verletzen.
Heute verkündet das Gericht in Karlsruhe ein Urteil über eine Klage der beiden großen Kirchen gegen die seit November 2006 geltenden Vorschriften in der Bundeshauptstadt, wo die Geschäfte an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen dürfen - darunter an allen vier Sonntagen in der Vorweihnachtszeit.
Aus Sicht der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie des Erzbistums Berlin, die in Karlsruhe geklagt haben, verletzen die Ladenschlussregeln die Religionsfreiheit und namentlich den besonderen Schutz des Sonntags im Grundgesetz.