Dachlawine Dachlawine: Schutz an Verkehrsflächen und Eingängen
Halle/MZ. - Laut Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt müssen Dächer an Verkehrsflächen und über Eingängen gegen das Herabfallen von Schnee und Eis gesichert werden, "wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert". In der Regel werden Schneefanggitter an der Dachtraufe angebracht. Ansonsten muss der gefährdete Bereich abgesperrt werden. Grundsätzlich haftet der Hauseigentümer für Schäden durch Dachlawinen. Allerdings müssen auch immer der Einzelfall und die örtlichen Verhältnisse in Betracht gezogen werden. Zudem sehen Gerichte auch bei den Autobesitzern und Fußgängern selbst eine Verantwortung, bei Tauwetter besonders aufmerksam zu sein.