Bauhaus-Hocker Bauhaus-Hocker: Stendaler Firma will vor den Bundesgerichtshof

Stendal/dpa. - Der schlichte Stahlrohr-Hocker des Bauhaus-Architekten Marcel Breuer (1902-1981) wird voraussichtlich denBundesgerichtshof beschäftigen. Das Düsseldorfer Oberlandesgerichthatte am Dienstag einer ostdeutschen Firma Produktion und Vertriebdes Sitzmöbels untersagt. «Wir glauben, dass das Gericht nicht allevon uns eingebrachten Fakten ausreichend gewürdigt hat», sagteHartmut Dörrie, Sprecher der Firma L.& C. Stendal Metallmöbel GmbH amDonnerstag der dpa. Man wolle deshalb in Revision gehen, werde aberzunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Die Richter hatten die Verwertungsrechte an dem Hocker derniedersächsischen Firma tecta (Lauenförde) zugesprochen. Das in den20er Jahren entworfene Sitzmöbel sei schutzwürdig und kein profanerAlltagsgegenstand, befand das Gericht.
«Zweifelhaft ist aber nach wie vor, ob man gerade Produkte, dieexplizit für die industrielle Serienfertigung gedacht waren, nun inden Rang des Kunstguts erheben sollte», kritisierte derstellvertretende Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau, Werner Möller,das Urteil. Die Firma L.& C. Stendal Metallmöbel GmbH muss ihrerKonkurrentin, wenn es bei dem Urteil bleibt, den entstandenen Schadendurch die illegale Produktion des Sitzmöbels ersetzen.