1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Zuschuss aus der Heimat: Riestern auch im Ausland

Zuschuss aus der Heimat: Riestern auch im Ausland

Von Jan Kluczniok 16.07.2009, 08:17

Berlin/dpa. - Die Altersvorsorge mit der Riester-Förderung ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Und der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die Zuschüsse auch bei Arbeitsaufenthalten im Ausland fließen.

Denn nur weil von Berufstätigen immer mehr Flexibilität gefordert wird, soll ihnen der staatliche Bonus nicht verwehrt bleiben. Allerdings gibt es je nach Land und Arbeitssituation erhebliche Unterschiede. Voraussetzung für den Bezug der Fördersätze ist grundsätzlich, dass in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird und der Sparer der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegt. Deutsche, die im Ausland arbeiten, erfüllen diese Voraussetzungen zwar nicht unbedingt. Aber auch sie können von der staatlichen Rentenförderung profitieren.

Unkompliziert gestaltet sich das Riestern für Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in einem Nachbarland arbeiten und dort in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die staatlichen Rentenversicherungen der deutschen Nachbarländer werden bei der Riester-Rente der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt, erklärt die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.

«Ob weitere ausländische Rentenversicherungssysteme mit dem deutschen Rentenversicherungssystem vergleichbar sind, prüfen wir im Einzelfall», fügt Antje Scherbarth von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen der Deutschen Rentenversicherung in Brandenburg hinzu. Wer nur vorübergehend von seinem Betrieb ins Ausland entsandt wird, erhält dagegen erst einmal keine Förderung. «Diese kann aber nach der Rückkehr nach Deutschland nachträglich beantragt werden.»

Voraussetzung dafür ist dann, dass entsprechende Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden. Wichtig ist der Expertin zufolge auch, dass vor Beginn des Auslandseinsatzes feststeht, dass der Arbeitgeber nach dem Ende dieser Zeit den Arbeitnehmer weiterbeschäftigt. Außerdem muss die Entsendung im Voraus zeitlich begrenzt sein. Wer dagegen ohne zeitliche Begrenzung zum Arbeiten auswandert, muss die staatliche Förderung grundsätzlich zurückzahlen.

Auf Antrag kann die Rückzahlung aber in diesem Fall bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet werden. «Wird während der Ansparphase dann wieder ein Wohnsitz im Inland aufgenommen, kann für die zukünftigen Beitragsjahre auch wieder eine Förderung beantragt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind», sagt Scherbarth.

Wer seinen Riester-Vertrag aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels ins Ausland kündigen möchte, kann das jeweils zum Ende eines Quartals tun, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Die Fristen sind dem Vertrag zu entnehmen. Eventuell ist es aber wirtschaftlicher, den Vertrag erst einmal ruhen zu lassen, wenn man vorhat, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Betroffene sollten sich daher zunächst umfassend beraten lassen.

Die Zahl der derzeit im Ausland arbeitenden Deutschen lässt sich nicht genau beziffern. «Dies hängt vor allem mit der wirtschaftlichen Situation zusammen», sagt Marion Rang von der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn. So vermittelte die Stelle 2006 rund 14 500 Menschen an Arbeitgeber ins Ausland. Ein Jahr später waren es dagegen nur 8500, und im vergangenen Jahr 9500 Arbeitnehmer. Erfasst würden aber laut Rang immer nur ein Bruchteil der im Ausland arbeitenden Deutschen. Denn nicht alle Vermittlungen liefen über die Tische der ZAV.

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Sie wurde mit der Rentenreform von 2001 eingeführt und ergänzt seitdem die gesetzliche Rentenversicherung und die betriebliche Altersvorsorge. Beiträge und Zulagen fließen beim Riestern in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Seit 2008 zahlt der Staat eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro. Für Kinder, die nach 2007 geboren sind, sind es 300 Euro. Berufseinsteiger, die mit einem Riester-Vertrag vor dem 25. Lebensjahr beginnen, erhalten außerdem einmalig 200 Euro als Bonus. Die Riester-Rente boomt nach wie vor: Trotz der Wirtschaftskrise wurden im ersten Quartal 2009 rund 275 000 neue Vorsorgeverträge abgeschlossen. Insgesamt sorgen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin mittlerweile rund 12 Millionen Deutsche mit der Förderrente für das Alter vor.