1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Wohnungsmarkt: Wohnungsmarkt: Wer den Makler bestellt soll zahlen

Wohnungsmarkt Wohnungsmarkt: Wer den Makler bestellt soll zahlen

Von Thorsten Knuf 18.05.2014, 17:35
Makler bekommen für ihre Vermittlungsdienste Geld. Wird das im Kaufvertrag für eine Immobilie festgehalten, kann das unter Umständen höhere Kosten für den Käufer nach sich ziehen.
Makler bekommen für ihre Vermittlungsdienste Geld. Wird das im Kaufvertrag für eine Immobilie festgehalten, kann das unter Umständen höhere Kosten für den Käufer nach sich ziehen. dpa-tmn Lizenz

Berlin/MZ - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gehört zur schnellen Truppe. Obwohl die schwarz-rote Regierung erst seit ein paar Monaten im Amt ist, hat er schon einen zentralen Gesetzentwurf für diese Legislaturperiode vorgelegt. In Metropolen wie Berlin, Frankfurt (Main), Hamburg oder Köln explodieren die Mieten, viele Bürger können sich keine adäquate Wohnung mehr leisten. Mit einer Preisbremse für Neuvermietungen möchte der Minister Abhilfe schaffen. Gleichzeitig will er die Immobilienmakler bremsen: Deren Gebühren müssen in Regionen mit Wohnungsmangel bisher meistens die Mieter bezahlen – auch wenn der Vermieter den Vermittler beauftragt hat. Maas will das sogenannte Bestellerprinzip einführen. Er sagt: „Wer bestellt, bezahlt. Dieses Prinzip der Marktwirtschaft soll in Zukunft auch für die Maklerrechnung gelten. Eigentlich ist das nichts anderes als eine überfällige Selbstverständlichkeit.“

Im Osten zahlen oft die Vermieter

In Gegenden mit einem Überangebot an Mietwohnungen, etwa im Ruhrgebiet oder in weiten Teilen Ostdeutschlands, bezahlen schon jetzt häufig die Vermieter. Die Frage ist aber, ob sie dazu auch in Regionen mit Wohnungsmangel bereit sein werden. Sind sie es nicht, weil sich die teure Makler-Dienstleistung nicht durch einen Zuschlag auf die Miete wieder hereinholen lässt, zerbröselt das Geschäftsmodell der Branche.

In der Immobilienbranche wird offenbar bereits mit Hochdruck über Strategien nachgedacht, um das Bestellerprinzip zu umgehen. Das legt eine Umfrage unter 2 300 Maklern und gewerblichen Vermietern im Auftrag des Fachblatts Immobilienzeitung sowie des Online-Portals Immobilienscout 24 nahe. So rechnen je zwei Drittel der Befragten aus beiden Gruppen damit, dass sich viele Makler in Zukunft im Gegenzug für eine Zusage offiziell vom Mieter beauftragen lassen werden – auch wenn die Initiative tatsächlich vom Vermieter ausging. Die Mehrheit erwartet auch, dass es zu verdeckten Provisionen - sprich Schwarzgeld-Zahlungen - sowie überhöhten Abstandszahlungen für überlassene Möbel oder Einrichtungsgegenstände kommen wird.

Die Opposition im Bundestag schäumt. „Das ist eine Kampfansage an die Mieterinnen und Mieter“, sagt der baupolitische Sprecher der Grünen, Christian Kühn. Er fordert Minister Maas auf, sich nicht von den Klagen und Drohungen der Maklerbranche beeindrucken zu lassen. Beim Mieterbund heißt es indes: „Verdeckte Provisionen und überhöhte Abstandszahlungen sind schlichtweg illegal.“

Helle Aufregung

Die Maklerbranche ist in heller Aufregung, seit Union und SPD Ende vorigen Jahres die Einführung des Bestellerprinzips in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Mehr als 10 000 Wohnungsmakler gibt es in Deutschland. Viele von ihnen befürchten, dass ihre Umsätze drastisch zurückgehen werden. „Ich rechne damit, dass in Zukunft mehr Vermieter selbst vermieten und auf Makler verzichten werden“, sagt Michael Voigtländer, Immobilien-Ökonom am Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. „Da wird sich die Spreu vom Weizen trennen.“ Verschwinden könnten vor allem kleine Makler mit wenig Service und geringem Angebot, die von der Vermittlung von Mietwohnungen leben. Andere Firmen hingegen machen ihr Geschäft vorwiegend mit dem Immobilienverkauf, für den das Bestellerprinzip nicht gelten soll. Das gleiche gilt für Gewerbe-Immobilien. Deshalb gibt es etliche Makler, die die Pläne der Bundesregierung ziemlich gelassen sehen. Der Branchenverband IVD läuft trotzdem Sturm. Präsident Jens-Ulrich Kießling sagt: „Die Politik macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik.“

Zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer beträgt die Provision für die Vermittlung einer Mietwohnung in der Regel. Die Branche hält das für angemessen und verweist darauf, dass eine Vermietung mit viel Schreibarbeit, Koordination und Terminen verbunden sei. Die Mieter erleben jedoch häufig, dass ihnen jemand nur die Wohnungstür aufschließt und anschließend eine dicke Rechnung schickt.

Aufwand lässt sich begrenzen

Vor allem Privatleute, die nur eine oder einige wenige Wohnungen zu vermieten haben, könnten geneigt sein, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Der Aufwand dafür lässt sich relativ leicht begrenzen. Und zwar, indem man sein Objekt nicht öffentlich anbietet, sondern selbst auf Such-Anzeigen potenzieller Mieter reagiert. In den Zeitungen gibt es solche Annoncen seit jeher, und auch die Immobilien-Portale im Internet richten derartige Rubriken zunehmend ein.

Der Gesetzentwurf zur Einführung der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Im Juli soll sich das Bundeskabinett damit befassen. Minister Maas will, dass das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt.