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Windparkbetreiber Prokon Windparkbetreiber Prokon: Staatsanwaltschaft prüft Verdacht auf Betrug

13.01.2014, 12:59
Das Logo der Firma Prokon klebt auf einem Dienstwagen. Die Ökostromfirma Prokon hat ihre Anleger in einem Schreiben vor der Insolvenz gewarnt.
Das Logo der Firma Prokon klebt auf einem Dienstwagen. Die Ökostromfirma Prokon hat ihre Anleger in einem Schreiben vor der Insolvenz gewarnt. dpa Lizenz

Lübeck/AFP - Die Geschäfte des nach eigenen Angaben von der Pleite bedrohten Windparkfinanzierers Prokon beschäftigen auch die Staatsanwaltschaft. Nach zwei Anzeigen werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht auf Betrug und weitere Delikte vorliege, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck am Montag. Verbraucherschützer forderten vor dem Hintergrund des Falls schärfere Regeln für den sogenannten grauen Kapitalmarkt.

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Prokon hatte Anleger am Wochenende vor einer drohenden Pleite gewarnt, falls noch mehr Besitzer von Genussrechten ihre Anteile kündigen. Das Unternehmen hat etwa 1,4 Milliarden Euro von rund 75. 000 Kleinanlegern eingesammelt - diese müssen nun um ihr angelegtes Geld zittern.

Die Anzeigen gegen die Verantwortlichen von Prokon liegen der Sprecherin der Staatsanwaltschaft zufolge bereits seit mehreren Wochen vor. Sie wurden damit vor der von Prokon veröffentlichten Warnung eingereicht. Die Mitteilung vom Wochenende löste offenbar eine weitere Welle an Kündigungen von Genussrechten aus. Nachdem das Unternehmen das Volumen der Kündigungen am Wochenende noch mit rund 150 Millionen Euro bezifferte, wies es am Montag bereits knapp 173 Millionen Euro aus.

Prokon ist offenbar nicht ausreichend liquide, um das Geld auszuzahlen. Das Unternehmen verwies auf seiner Homepage darauf, dass im Falle einer Insolvenz alle gleich behandelt werden. Das bedeute, dass Genussrechtsinhaber, die nicht kündigen, keine Nachteile gegenüber Anlegern fürchten müssen, die kündigen.

Verbraucherschützer fordern angesichts des Falls schärfere Regeln für den grauen Kapitalmarkt. Vor allem den Vertrieb müsse die Bundesregierung umgehend beschränken, „so dass diese Produkte nicht mehr beworben und empfohlen werden dürfen“, sagte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe).
Prokon sei nur ein Beispiel in einer Reihe von Skandalen, sagte Mohn. Sie warnte grundsätzlich vor Genussrechten: Diese könnten viele Verbraucher in den finanziellen Ruin treiben.

Die Grünen-Fraktion machen die CDU für den unzureichenden Anlegerschutz verantwortlich: Diese habe im vergangenen Jahr „Bereiche des grauen Kapitalmarkts geregelt, aber sehenden Auges andere Schlupflöcher offen gelassen“, sagte Nicole Maisch, Sprecherin der Grünen-Fraktion für Verbraucherpolitik, dem „Handelsblatt“. Die Genussrechte gehörten zu diesen Schlupflöchern. Deshalb forderten die Grünen eine Regulierung für jeden Anbieter und jedes Finanzprodukt, sagte Maisch.