Was ein neues EU-Recht Bankkunden bringt
Berlin/dpa. - Wer den Überweisungsträger in der Bank aufmerksam ansieht, kennt sie schon - die sogenannte EU-Standardüberweisung, die in vielen Banken seit mehr als einem Jahr verwendet wird.
Nach dem einheitlichen Standard für Euro-Überweisungen kommt vom 31. Oktober an auch die europaweit einheitliche Lastschrift - alles vor dem Hintergrund einer neuen Richtlinie, die einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum vorsieht, genannt «SEPA». Das ist auch der Grund dafür, dass die Banken derzeit neue Geschäftsbedingungen (AGBs) an ihre Kunden verschicken. Die wichtigsten Antworten zu den neuen Regeln:
WAS BEDEUTET SEPA? Die Buchstaben stehen für «Single Euro Payments Area». «Es ist eine weitere Stufe nach der Einführung des Euro-Bargeldes 2002 und der Einführung der Euro-Standardüberweisung Anfang 2008», erläutert Axel Schindler, Experte für Zahlungsverkehr beim Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in Berlin. Mit dem neuen EU-Recht werde eine Grundlage für einheitliches Zahlen für die teilnehmenden Länder geschaffen - neben den EU-Staaten sind das Island, Liechtenstein und Norwegen.
WARUM IST DIE NEUE ZAHLUNGSVERKEHRRICHTLINIE WICHTIG? Eine wichtige Neuerung bringt die Umsetzung der Richtlinie all jenen, die regelmäßig Zahlungen im EU-Ausland entrichten müssen. «Die Möglichkeit einer Lastschrift auf europäischer Ebene gibt es bislang nicht», sagt Schindler.
Künftig ist das möglich. Wer regelmäßig eine Stromrechnung für das Ferienhaus in Spanien bezahlt, muss das bislang bar, per Scheck oder per Überweisung erledigen. Die komfortablere Lastschrift ist möglich, wenn beide Parteien gemeinsam eine Lastschriftvereinbarung treffen.
Ein weiterer Vorteil: Die Zahlungen sollen ebenso schnell wie im Inland ausgeführt werden, erläutert der Bundesverband deutscher Banken in Berlin - innerhalb eines Bankarbeitstages, allerdings erst bis zum Ablauf der Übergangsfrist 2012. Wer noch per Beleg überweist, muss maximal zwei Tage warten, bis das Geld bei der anderen Bank sein muss, sagt Roland Flommer, SEPA-Experte des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands in Berlin.
GIBT ES NACHTEILE? Bankkunden müssen sich künftig darauf einstellen, dass Vertipper und Verschreiber bei einer Überweisung zu Fehlbuchungen führen können. Bislang prüften Banken, ob für die Transaktion beim Empfänger Kontonummer und -inhaber zusammenpassen. «Dieser Schritt kann künftig wegfallen», sagt Schindler. Deshalb gelte es, bald noch genauer hinzusehen. «Denn wenn es diese Kontonummer bei dem Kreditinstitut gibt, wird der Betrag gutgeschrieben.» Nach wie vor haben Kunden aber einen Anspruch darauf, Geld von falschen Empfängern zurück zu erhalten.
Die Widerspruchsfrist für Lastschriften ist kürzer - eine Rückbuchung ist nach dem Belastungstag künftig nur noch bis zu acht Wochen lang möglich. Bei der alten Lastschrift, die es parallel für eine Übergangszeit geben wird, ist mehr Zeit, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Hier gelten bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der zum Ende des Quartals erfolgt. Die Banken haben bereits signalisiert, Kunden bei Problemen unterstützen zu wollen und kulant zu handeln.
WIE ERKENNEN KUNDEN IBAN UND BIC? Im Idealfall haben sich Bankkunden schon mit den internationalen Kontonummern und Bankleitzahlen vertraut gemacht. Die Kontonummer kann bis zu 34 Stellen haben, die Bankleitzahl 8 oder 11. Bei internationalen Zahlungsvorgängen sollen künftig diese Kennungen verwendet werden. Die IBAN für deutsche Konten erkennen Verbraucher an den ersten beiden Stellen, erläutert der BVR: Sie lauten «DE». Beim BIC steht das DE dagegen an fünfter und sechster Stelle.
WARUM VERSENDEN DIE BANKEN DIE NEUEN AGBS? Sie müssen den Kunden die Änderungen zur Kenntnis bringen. Wer nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich widerspricht, nimmt die neuen AGBs an.