Was darf ein Einzelunternehmer?
In Deutschland gibt es für Gründer viele mögliche Rechtsformen – dabei kann zwischen GmbH, KG oder Aktiengesellschaft gewählt werden. Wer sich für das Einzelunternehmen entscheidet, sollte wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Sie beschließen, sich selbstständig zu machen, und zwar zunächst ohne weitere Mitarbeiter. Dann sind Sie künftig „Mädchen für alles“ – oder auf Wirtschaftsdeutsch: ein Einzelunternehmer. Für Sie gelten die Regeln des Handelsgesetzbuches (www.gesetze-im-internet.de/hgb/index.html), und zwar die Paragrafen 1 bis 104, die sich an kaufmännische Betriebe wenden. Um Einzelunternehmer zu werden, müssen Sie lediglich ein Gewerbe anmelden, sich ins Handelsregister eintragen lassen oder als Freiberufler eine entsprechende Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Dann kann’s losgehen.
Ihnen muss allerdings klar sein, dass Sie als Einzelunternehmer für alles, was Sie machen, haften – und zwar auch mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Überschulden Sie sich also durch Ihr Geschäft, dann kann auf Ihre privaten Rücklagen zurückgegriffen werden. Auf der anderen Seite macht Ihnen niemand Ihren Gewinn streitig.
Natürlich müssen Sie auch ordnungsgemäß Buch führen. Das heißt, alle Einnahmen und alle Ausgaben Ihres Unternehmens müssen so dokumentiert werden, dass daraus die jeweilige Finanzsituation ersichtlich ist. Wie genau Sie die Buchführung organisieren müssen, hängt davon ab, ob Sie als Kaufmann im Handelsregister eingetragen oder beispielsweise Freiberufler sind. Letztere müssen nur eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Kaufleute dagegen müssen eine Bilanz schreiben. Dabei hilft Ihnen Ihr Steuerberater.
Um das Einzelunternehmen aufzulösen, muss es insolvent sein. Andere Möglichkeit: Der Inhaber stirbt oder schließt das Unternehmen beispielsweise aus Altersgründen.
Ihr Sparkassenberater hilft Ihnen gerne bei der Existenzgründung. Sprechen Sie ihn an.