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Vorbereitet ins Anwaltsgespräch Vorbereitet ins Anwaltsgespräch: Erstberatungskosten frei verhandeln

01.06.2006, 15:25
Was kostet die erste Beratung? Schon zu Beginn des Gesprächs sollten Verbraucher mit dem Anwalt künftig eine Vereinbarung über die Kosten treffen. (Foto: dpa)
Was kostet die erste Beratung? Schon zu Beginn des Gesprächs sollten Verbraucher mit dem Anwalt künftig eine Vereinbarung über die Kosten treffen. (Foto: dpa) Jens Schierenbeck

Berlin/dpa. - So sieht es ein Paragraf desRechtsanwaltsvergütungsgesetzes von 2004 vor, der dann in Krafttritt. Verbraucher sollten sich auf die Kostenabsprachen vorbereiten.

«Bislang konnte der Anwalt sein Beratungshonorar nach demStreitwert bemessen», erläutert Udo Henke, Geschäftsführer desDeutschen Anwaltvereins in Berlin. Grundlage war ein gesetzlichgeregelter Gebührenrahmen, der dem Anwalt aber Spielraum nach Maßgabeseines Arbeitsaufwandes gab. «Jetzt sind die Honorare für dieBeratung frei verhandelbar.»

Nicht zwangsläufig muss der Verbraucher beim ersten Treffen dasThema ansprechen. «Laut Gesetz soll der Rechtsanwalt daraufhinwirken, mit dem Mandant eine gemeinsame Gebührenvereinbarung zutreffen», erläutert Henning Plöger vom Bundesjustizministerium inBerlin. Dadurch soll der Mandant besser einschätzen können, was ihndie so genannte außergerichtliche Beratung kosten wird. «Anwälte undVerbraucher müssen jetzt lernen, mehr über die Honorare zu sprechen»,sagt auch Dieter Kublitz, Bundesvorsitzender der VerbraucherInitiative in Berlin.

Unter «außergerichtlicher Beratung» fassen Juristen all dieLeistungen, die der Anwalt für den Ratsuchenden vor derKontaktaufnahme mit der Gegenseite erbringt - also bevor vomMandanten eine «Vertretung» erteilt wird, erläutert Udo Henke.«Sobald die Beratung aber zur Vertretung wird - und das wird sieschon durch einen Anruf bei der Gegenseite oder eine Nachfrage beimzuständigen Richter -, kann der Anwalt andere Gebührensätze erheben»,erläutert Kublitz, der Anwalt für Zivilrecht in Köln ist.

Verbraucherschützer halten die neue Regelung für sinnvoll. «Dassenkt die Schwelle, sein Recht vertreten zu lassen», sagt EddaCastelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. «Und der Anwalt mussjetzt eine klare Preisansage machen.« Arbeitsaufwand und Kostenmüssten aber in einem transparenten Zusammenhang stehen. «Oft dachteman ja, der hat doch nur einen Brief geschrieben und will jetzt 1000Euro haben.» Die Fälle erforderten unterschiedlich viel Vorbereitungvon Seiten des Anwalts. Am besten sollten Verbraucher daher gleich zuBeginn eines Gesprächs nach dem Aufwand und der in Folge dessen«angemessenen» Vergütung fragen.

Auch wenn Verbraucher es versäumen, die Vergütung vorher mit demAnwalt zu besprechen, darf dieser das Honorar aber nicht nachGutdünken festlegen. Denn für die Beratung gelten dann die Grundsätzeaus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), erläutert Henning Plöger.

In einem Rechtsstreit gilt für Verbraucher ohne Vereinbarung eineObergrenze von 250 Euro plus Mehrwertsteuer für eine ausführlicheBeratung oder die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Fürein erstes Beratungsgespräch sind die Kosten bei 190 Euro plusMehrwertsteuer gedeckelt. Dieter Kublitz rechnet daher auch inZukunft nicht mit einem Preiskampf in den Kanzleien. «Ich glaubenicht, dass sich für Privatleute viel ändert. In der Regel werdensich beide Seiten weiter auf die Gebührenordnung verständigen.»