Volkswagen Volkswagen: Was können deutsche Kunden tun um Schadenersatz zu erhalten?

VW-Fahrer in den USA werden großzügig entschädigt – rund zehn Milliarden Dollar gibt das Unternehmen dafür aus. In seinem Heimatland will der Volkswagen-Konzern hingegen nicht zahlen. Für die Besitzer der betroffenen 2,8 Millionen Diesel-Fahrzeuge hierzulande gibt es dennoch Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Doch das ist ein mühsames Unterfangen mit ungewissem Ausgang. Wir erläutern, was Halter beachten müssen.
Können Autofahrer vor Gericht ziehen?
Das können sie. Es gibt bereits mehrere Gerichtsentscheidungen, denen zufolge aufgrund der Betrugssoftware ein sogenannter Sachmangel vorliegt. Denn der tatsächliche Stickstoffausstoß weicht von der vertraglichen Vereinbarung für den Autokauf ab. Das hat zur Folge, dass der Händler – nicht Volkswagen selbst – den Wagen abzüglich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen muss. Hierzulande sind hunderte solcher Klagen anhängig, die alle Aussicht auf Erfolg haben, und zwar trotz der Rückrufaktionen von Volkswagen. Denn mehrere Gerichte haben entschieden, dass Autobesitzer nicht Monate auf eine Nachbesserung der Abgasanlange warten müssen, was eine Alternative zur Rückgabe des Fahrzeugs wäre.
Was ist der Haken bei den Klagen?
Nach derzeitiger Rechtsprechung können die Käufer den Wagen nur innerhalb der zweijährigen Gewährleistungspflicht zurückgeben. Die Betrugssoftware wurde aber auch schon bei Autos der Baujahre 2009 eingesetzt. Außerdem entstehen den Geschädigten Kosten, vor allem für ihre Anwälte.
Wie sieht es mit Sammelklagen nach US-Muster aus?
In den USA gibt es den sogenannten Strafschadenersatz. Einzelne Musterkläger ziehen stellvertretend für alle vor Gericht. Die Entschädigung gilt dann für sämtliche Betroffenen. Solche Verfahren würden für Volkswagen zu immensen und schwer kalkulierbaren Belastungen führen, deshalb hat sich das Unternehmen auf den Zehn-Milliarden-Vergleich geeinigt. Doch das VW-Management hat schon mehrfach deutlich gemacht, dass dies nicht auf Deutschland übertragen werde – hierzulande gibt es keine Sammelklagen für Strafschadenersatz.
Gibt es andere Wege für Betroffene?
In Deutschland ist zivilrechtlicher Schadenersatz möglich, auch außerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Opfer können vor Gericht von Volkswagen eine Geldzahlung für Wertminderung des Autos fordern, die durch den Einsatz der Betrugssoftware entstanden ist. Experten taxieren diesen Wert auf 1000 bis 1500 Euro. Das Problem ist dabei, dass die Kosten für Einzelverfahren ganz schnell über dem Wert der Geldzahlung liegen. Der deutsche Ableger der Kanzlei Hausfeld, die auch am Aushandeln des US-Vergleichs beteiligt war, will nun aber Forderungen von Geschädigten massenweise durchsetzen.
Wie gehen die Anwälte vor?
Fahrzeughalter müssen sich zunächst auf Website my-right.de anmelden. In deren Auftrag soll ein Inkassounternehmen Volkswagen zu massenhaften Schadenersatzzahlungen auffordern. Dem wird das Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nachkommen. Daraufhin werden die Hausfeld-Anwälte in großem Stil gegen den Autobauer Klagen einreichen. Das Geld für die Verfahren wird einer Firma vorgestreckt, die auf die Finanzierung von Prozessen spezialisiert ist. Sind die Klagen erfolgreich, werden die Zahlungen aufgeteilt. Üblich seien 30 bis 35 Prozent für die Juristen und 65 bis 70 Prozent für die Autobesitzer, erläutert Christopher Rother, Deutschland-Chef von Hausfeld. Die Teilnahme an der Kampagne sei ohne Risiken und Kosten für die Betroffenen. Die Aktion wird von der Stiftung Warentest unterstützt.
Ist das der einzige Weg für Schadenersatz in Deutschland?
Nein. Schon vor Monaten hat sich in den Niederlanden die Stiftung Volkswagen Car Claim gegründet. Sie nutzt ein dortiges Gesetz, das die kollektive Abwicklung von Massenschäden regelt. Der Stiftung sind bislang 90000 Fahrzeughalter beigetreten – im Beirat der Organisation sitzt der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum. Verbraucherschützer aus Deutschland und Österreich empfehlen die Teilnahme.
Wie geht die Stiftung vor?
Die Stiftung will im Namen aller VW-Besitzer, die sich der Kampagne anschließen, mit Volkswagen in Verhandlung treten. Ziel soll sein, mit den Wolfsburgern einen Vergleich über Schadenersatz auszuhandeln, der dann von einem Gericht in Amsterdam für allgemein verbindlich erklärt wird, und zwar für ganz Europa. Die Initiatoren hoffen, dass Volkswagen sich einsichtig zeigt und kostspielige und langwierige Rechtstreitigkeiten vermeidet. Völlig offen ist, ob VW sich überhaupt auf Verhandlungen einlassen wird.