1. MZ.de
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Wirtschaft
  6. >
  7. Verletzung von Menschenrechten: Verletzung von Menschenrechten: UN verhandeln über Haftung multinationaler Konzerne

Verletzung von Menschenrechten Verletzung von Menschenrechten: UN verhandeln über Haftung multinationaler Konzerne

Von Thorsten Knuf 22.10.2017, 13:37
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verhandelt ab Montag über ein Abkommen, das multinationale Konzerne zur Respektierung der Menschenrechte verpflichten soll.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verhandelt ab Montag über ein Abkommen, das multinationale Konzerne zur Respektierung der Menschenrechte verpflichten soll. KEYSTONE

Die Bilder von den Trümmern und Opfern haben sich ins kollektive Gedächtnis der Menschheit eingebrannt: Am 24. April 2013 kollabierte das Geschäftsgebäude Rana Plaza in der Stadt Sabhar in Bangladesch. Mehr als 1.100 Menschen starben, mehr als 2.400 wurden verletzt. Der Bau beherbergte mehrere Textilfabriken. Bei seiner Errichtung waren minderwertige Materialien verwendet worden, die Gefahren waren den Verantwortlichen bekannt.

Die Katastrophe wirft bis heute ein grelles Licht auf die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie und stellt die Frage nach der Verantwortung international operierender Handelskonzerne wie H&M oder Primark, die Produkte aus Billiglohn-Ländern des Südens beziehen und im reichen Norden des Planeten verkaufen. Zugleich löste der Zusammenbruch des Rana Plaza hektische Betriebsamkeit in Wirtschaft und Politik aus: Unter anderem sagten Konzerne aus Europa und den USA zu, sich stärker für die Einhaltung grundlegender Menschen- und Arbeitnehmerrechte auf allen Stufen der Lieferketten zu engagieren.

Konzerne sollen Menschenrechte respektieren müssen

Bislang geht es dabei stets um Freiwilligkeit und Selbstverpflichtungen. Doch das soll sich nach dem Willen zahlreicher Staaten nun ändern: An diesem Montag beginnen beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf neue Verhandlungen über ein verbindliches Abkommen zur Haftung multinationaler Konzerne bei Menschenrechtsverletzungen. Menschenrechte sind eng verbunden mit Umweltschutz und den Rechten von Beschäftigten. Es ist die dritte Verhandlungsrunde. Der gesamte Prozess wird besonders von Schwellenländern vorangetrieben, allen voran Ecuador und Südafrika.

In dem Text, der den Unterhändlern in Genf vorliegt, heißt es, dass internationale Konzerne und andere Unternehmen unabhängig von ihrer Größe sämtliche Menschenrechte respektieren müssten – „ganz gleich, wo sie tätig sind und entlang ihrer Lieferketten“.

Enteignungen und Chemieunfälle

Dabei geht es nicht nur um internationale Textilkonzerne und ihre lokalen Zulieferer, in deren Wirken das ökonomische Gefälle zwischen Nord und Süd besonders eindringlich zutage tritt. Anderswo auf der Welt graben multinationale Unternehmen nach Rohstoffen, ohne Rücksicht auf die Wasserversorgung der Bewohner in der Region zu nehmen. Für Industrieprojekte in der Dritten Welt werden Menschen entschädigungslos enteignet und eingesperrt, Öl- oder Chemieunfälle können die Nahrungsgrundlagen ganzer Völker zerstören.

Ziel der Verhandlungen beim UN-Menschenrechtsrat ist es nun, ein international bindendes Abkommen auf die Beine zu stellen, das die Unterzeichnerstaaten zu einer einschlägigen nationalen Gesetzgebung mit Blick auf Unternehmen verpflichtet: Es geht um Klagemöglichkeiten und Entschädigungsansprüche vor Ort – also dort, wo Verstöße gegen die grundlegenden Rechte stattfinden. Im Gespräch sind aber auch Klagemöglichkeiten in dem Land, in dem die Unternehmen ihren Sitz haben, also etwa in Europa oder den USA. Zugleich soll die Kooperation der nationalen Justizbehörden in diesem Feld vorangetrieben werden.

Faire Regelung der Globalisierung

„Auf Dauer wird das nicht gehen ohne ein internationales Berufungsgericht“, meint der Vize-Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Ernst-Christoph Stolper. Der BUND ist Teil einer breiten Allianz aus Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die auf den Abschluss des UN-Vertrags dringen und die Bundesregierung auffordern, sich konstruktiv an dem Prozess zu beteiligen. Nach ihrer Auffassung geht es darum, die Globalisierung endlich fair zu gestalten. „Investoren bekommen durch neue Handelsabkommen Klagemöglichkeiten. Aber die Bürger und Belegschaften, die davon betroffen sind, bislang eben nicht“, sagt Stolper.

Auch Abgeordnete des Europaparlaments und diverser anderer Volksvertretungen machen sich für den Vertrag stark. Eine ungeregelte Globalisierung habe „Asymmetrien“ geschaffen in Hinblick auf den Zugang zu Justiz und Menschenrechtsschutz, heißt es in einem Aufruf der Parlamentarier, der an diesem Montag am Rande der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf vorgestellt werden soll. Alle Staaten und regionale Organisationen wie die Europäische Union müssten nun nach Kräften dazu beitragen, dass die Verhandlungen zum erwünschten Ziel führen.

Industriestaaten sind skeptisch

Das allerdings ist keinesfalls sicher. Die meisten Industriestaaten – darunter Deutschland – betrachten den gesamten Prozess ausgesprochen skeptisch. Sie befürchten unter anderem, dass ihre Unternehmen künftig einer extraterritorialen Rechtsprechung unterworfen werden und sich im Ausland für Vorgänge verantworten müssen, die tatsächlich auf lokale Partnerunternehmen zurückgehen. Die Industrieländer sind auch der Ansicht, dass nicht nur Staaten über einen entsprechenden Vertrag verhandeln könnten, sondern interessierte Parteien wie Unternehmen und Gewerkschaften viel stärker in die Debatten einbezogen werden müssten.

Außerdem gibt es unter dem Dach der Vereinten Nationen bereits einen groß angelegten Prozess, der die Verantwortung der Wirtschaft für die Einhaltung der Menschenrechte stärken soll. In vielen Staaten setzten die Regierungen daraufhin nationale Aktionspläne auf. In Deutschland etwa billigte die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres ein entsprechendes Papier, das aber ebenfalls auf freiwillige Selbstverpflichtungen setzt und rechtlich verbindliche Regelungen nur androht.

Am Freitag war unklar, ob die Bundesrepublik bei den bevorstehenden Gesprächen in Genf mit einem eigenen Repräsentanten vertreten sein wird. Auf jeden Fall sollen aber Beamte der Europäische Union mit am Tisch sitzen. Zeitdruck herrscht nicht: Der gesamte Verhandlungsprozess wird voraussichtlich noch viele Jahre dauern.