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Verletzung der Maskenpflicht Verletzung der Maskenpflicht: Deutsche Bahn will keine Bußgelder verhängen

26.07.2020, 12:56
An Bahnhöfen und in Zügen gilt die Maskenpflicht.
An Bahnhöfen und in Zügen gilt die Maskenpflicht. dpa

Berlin - Bei Verstößen von Fahrgästen gegen die Maskenpflicht in ihren Zügen hält die Deutsche Bahn Strafen nicht für nötig. „Wir sind ein offenes System und setzen auf Einsicht und die Kommunikation unserer Zugbegleiter mit jenen Fahrgästen, die keine Maske tragen“, sagte Bahnchef Richard Lutz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag).

„Überzeugung und Appell an die Verantwortung stehen vor der Bestrafung“, fügte er hinzu. Wenn dies nicht wirke, hole die Bundespolizei im Fernverkehr uneinsichtige Fahrgäste am nächsten Bahnhof aus dem Zug. „Das ist bisher aber nur sehr selten vorgekommen“, betonte Lutz. Wegen der Corona-Pandemie gilt im Fernverkehr der Bahn seit Mitte Mai die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen. (dpa)