Verdienstnachweise Verdienstnachweise: Klarheit für Rente schaffen
Halle/MZ. - Die jährlichen Verdienste aus DDR-Zeiten gehen zwar aus den grünen Sozialversicherungsausweisen hervor. Dennoch sollte jeder prüfen, ob alle Arbeitsjahre ausgewiesen sind und ob die Jahresverdienste in der richtigen Höhe eingetragen wurden. Zusätzliche Nachweise über den Bruttoverdienst zu DDR-Zeiten sind dann erforderlich, wenn bis zum Februar 1971 mehr als 600 Mark pro Monat verdient oder vom März 1971 bis zum Dezember 1976 Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) gezahlt und mehr als 1 200 Mark im Monat verdient wurden.
Warum dieser Zeitraum? "Die Einführung der FZR erfolgte zum 1. März 1971. Jeder hatte ab diesem Termin bei einem Verdienst über 600 Mark die Möglichkeit, sich bei der FZR zusätzlich zu versichern", erläutert Matthias Jäkel, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in Halle. Bis zum 31. Dezember 1976 sei dies nur bis zum Verdienst von 1 200 Mark möglich gewesen. "Diese Begrenzung", so Jäkel, "fiel 1977 weg."
Versicherte, denen Nachweise fehlen, sollten sich an den Ex-Arbeitgeber oder dessen Rechtsnachfolger wenden. Es gibt aber auch private Firmen, die alte Lohnunterlagen liquidierter Betriebe der DDR aufbewahren und gegen Bezahlung Lohnbescheinigungen ausstellen. Auch der Rentenversicherungsträger kann helfen. So verfügt die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland über eine umfangreiche Datenbank, aus der hervorgeht, wo Lohnunterlagen vieler DDR-Betriebe lagern.
Können keine Nachweise vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit, die betreffenden Zeiten und Verdienste mit Hilfe von Unterlagen, die sachdienliche Hinweise enthalten, glaubhaft zu machen. Das können Bescheinigungen des Ex-Arbeitgebers, Lohnbescheinigungen von Arbeitskollegen mit vergleichbarem Verdienst, Zeugenerklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sein. "Zeugenerklärungen", so Jäkel, "sollten von Personen abgegeben werden, die mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert sind." Im Einzelfall könne sie aber auch von diesen Personen kommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hat eine neue kostenlose Servicenummer: 0800 / 100 04 80 03