Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Auf Kaffeefahrten gilt deutsches Recht
Halle/MZ. - Die Verbraucherschützer berichten von einem niederländischen Unternehmen, das auf der Kaffeefahrt eines deutschen Veranstalters ein fast 1 200 Euro teures Nahrungsergänzungsmittel verkaufte. Verbraucher, die ihre Unterschrift bereuten, bekamen zur Antwort, dass die Widerrufsfrist in den Niederlanden nur sieben Tage betrage und sie den Kaufvertrag nicht mehr lösen könnten. Diese Auskunft sei jedoch falsch.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass es häufig schwierig sei, gezahltes Geld von ausländischen Firmen zurück zu bekommen. Hier helfe zum Beispiel ein Gang zur Verbraucherzentrale. Eine weitere Möglichkeit sei die Inanspruchnahme einer so genannten Clearingstelle, die Streitfälle innerhalb der Europäische Union sowie aus Norwegen und Island außergerichtlich klärt. Die deutsche Clearingstelle ist bei der deutsch-französischen Verbraucherberatungsstelle "Euro-Info-Verbraucher" in Kehl / Rhein angesiedelt. Alle Verbraucherzentralen vermitteln den Kontakt. mz
Clearingstelle im Internet: www.euroinfo-kehl.com