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Urteil Urteil: Verbot der Übernahme von Tengelmann-Filialen durch Edeka ist rechtens

Von Evelyn Binder 23.08.2017, 16:24
Das Kaiser’s-Schild verschwand vielerorts.
Das Kaiser’s-Schild verschwand vielerorts. dpa

Köln - Aus dem Straßenbild ist sie vielerorts längst verschwunden, die „Kaiser’s Kaffee“-Kanne: Alle Filialen der Supermarktkette haben mittlerweile andere Besitzer, die meisten von ihnen – bis auf drei Dutzend in NRW – wurden umgeflaggt: Aus ihnen wurden Edeka-, Netto- und Rewe-Filialen. Juristen beschäftigt der Deal, über den die Konkurrenten jahrelang erbittert stritten, aber immer noch. Denn Edeka und Tengelmann wehren sich juristisch dagegen, dass das Bundeskartellamt Edeka 2015 die Übernahme der kompletten Kaiser’s-Tengelmann-Kette verbot. Ihre Beschwerden hat der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nun jedoch zurückgewiesen: Die damals vom Bundeskartellamt ausgesprochene Untersagung sei rechtmäßig gewesen, so das OLG.

Die Vorgeschichte

Der Streit über die Übernahme von Kaiser’s/Tengelmann durch Edeka dauerte mehr als zwei Jahre. Erst warnte die Monopolkommission vor dem Verkauf an Edeka, dann verbot das Kartellamt die Übernahme. Die Wettbewerbshüter befürchteten eine deutliche Einschränkung des Wettbewerbs, die am Ende zu Lasten des Verbrauchers gehen könnte.

Tengelmann und Edeka hebelten die Kartellamtsentscheidung schließlich durch eine Ministererlaubnis aus, gegen die die Wettbewerber Rewe, Norma und Markant wiederum Beschwerde einlegten. Ende 2016 einigten sich die Kontrahenten doch noch. Edeka durfte die meisten Filialen übernehmen, Rewe Supermärkte erhielt 64 Kaiser's-Tengelmann-Filialen in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Dennoch hielten Tengelmann und Edeka an ihrer Klage gegen die Kartellamtsentscheidung fest. Die Hoffnung: Wenn sie sich vor Gericht durchsetzten, könnten sie über eine Staatshaftungsklage Schadenersatz fordern.

Was Edeka und Tengelmann erreichen wollten

Die Händler wollten den Kartellamtsbeschluss für rechtswidrig erklären lassen, um einen Amtshaftungsprozess vorzubereiten. Nach Informationen der „Lebensmittel Zeitung“ beziffert Tengelmann aus Mülheim an der Ruhr den Schaden durch die Untersagung auf rund 100 Millionen Euro. Die Hoffnung von Edeka ist, dass es künftig leichter werden könnte, andere Wettbewerber zu übernehmen.

Was das Gericht sagt

Das Oberlandesgericht hat die Beschwerden zurückgewiesen und festgestellt, dass die kartellbehördliche Untersagung des Fusionsvorhabens rechtmäßig war. „In Berlin hätte die Fusion sowohl im Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg als auch in den Ortsteilen Friedrichshain und Kreuzberg zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Edeka geführt“, teilte das Oberlandesgericht mit. In Friedrichshain-Kreuzberg wäre der Marktanteil von Edeka von 30 auf bis zu 65 Prozent gestiegen. „Dieser Wert überschreitet bei weitem die 40-Prozent-Schwelle, an die das Kartellgesetz die Vermutung der Einzelmarktbeherrschung knüpft“, so das Gericht.

Wie geht es weiter?

Auswirkungen auf die Übernahme hat das Urteil nicht. Denn die Kartellamtsentscheidung wurde ja ohnehin durch die Ministererlaubnis ausgehebelt, die Übertragung der Märkte ist längst erfolgt. Edeka und Tengelmann können binnen eines Monats Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Edeka und Tengelmann wollen nun prüfen, ob sie davon Gebrauch machen.