Urteil gegen Sparkasse Urteil gegen Sparkasse : Die Wette auf die Zinsen gilt

Ein Sparvertrag mit langfristigen Zinsvereinbarungen gleicht einer Wette auf die Zukunft. Bei hoher Inflation und steigenden Zinsen gewinnt die Bank, und der Sparer ärgert sich – beim gegenläufigen Trend ist es genau umgekehrt. Das gilt besonders für Skala-Verträge: Kunden zahlen über viele Jahre hinweg Geld ein, während der Zinssatz mit fortschreitender Dauer des Sparvertrags allmählich ansteigt. Das kann sich lohnen oder auch nicht.
Die Sparkasse Ulm hatte zwischen 1993 und 2005 rund 21.000 solcher Skala-Verträge mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen, die den Kunden gegen Ende der Laufzeit Bonuszinsen in Höhe von 3,5 Prozent garantierten. Im Vergleich zu den damaligen Zinsen waren 3,5 Prozent eher bescheiden, heute sind sie für die Sparer ein Schnäppchen.
Das Kreditinstitut hatte die teuren Verträge daher kündigen wollen. Das ist aus Sicht der Sparkasse zwar verständlich, rechtens aber ist es nicht. Dies hat das Landgericht Ulm nun unmissverständlich klargestellt und damit eine richtige Entscheidung getroffen. Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten, auch wenn die Banken und Sparkassen ausnahmsweise einmal zu den Verlierern zählen. Für die Kunden – auch anderer Banken – ist das Gerichtsurteil eine gute Nachricht. Zumal es im Falle eines Falles auch vor höheren Instanzen aller Voraussicht nach Bestand haben wird.