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Eheverträge Unromantisch, aber hilfreich: Ein Ehevertrag regelt im Falle einer Scheidung die wichtigsten finanziellen Fragen. Für welche Paare sich so ein Abkommen lohnt, erklären Fachleute. Denn wer sich trennt, sollte fair bleiben.

Von Gesa Schölgens 10.01.2013, 13:34
Bedürfnisse beider Partner sollten berücksichtigt werden.
Bedürfnisse beider Partner sollten berücksichtigt werden. dpa Lizenz

Halle (Saale)/DMN. - Unromantisch, aber hilfreich: Ein Ehevertrag regelt im Falle einer Scheidung die wichtigsten finanziellen Fragen. Für welche Paare sich so ein Abkommen lohnt, erklären Fachleute. Denn wer sich trennt, sollte fair bleiben.

Christian und Bettina Wulff sind das jüngste prominente Beispiel - Die Zahl der Trennungen steigt wieder. Im Schnitt wird etwas mehr als jede dritte Ehe geschieden. Einen Ehevertrag hat aber nur jedes zehnte Paar vereinbart. Dabei kann es sich lohnen: „Hier stehen Regelungen für den Fall der Fälle – damit die Partner abgesichert sind“, sagt Constanze Hintze, Beraterin bei Svea Kuschel und Kolleginnen – Finanzdienstleistungen für Frauen in München. Was in einem Ehevertrag geregelt werden sollte:

Abschluss: „Der Abschluss eines Ehevertrages kann vor, während der Ehe und anlässlich der Trennung bzw. Scheidung abgeschlossen werden“, sagt Heike Dahmen-Lösche, Fachanwältin für Familienrecht bei Dahmen-Lösche & Ehm in Düsseldorf. Meistens geht es ums Geld, daher sollte ein Ehevertrag nicht allzu schnell aufgesetzt werden. Ein halbes Jahr Vorlauf bis zum Vertragsschluss sollten sich die Ehepartner schon geben, rät Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins. Es brauche Zeit, sich zu einigen, nicht immer stimmten die Ideen schließlich überein.

Grundsätzliches: „Wenn die zukünftigen Eheleute über gleich hohes Vermögen bzw. gleich hohe Einkünfte verfügen, ist ein Ehevertrag in der Regel entbehrlich“, weiß Anwältin Heike Dahmen-Lösche. Normalerweise gründet ein Paar mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung würde daher das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen zu gleichen Teilen auf Mann und Frau aufgeteilt. So regelt es das Gesetz. Ratgeber und eine juristische Beratung können bei der Entscheidung helfen. Ein Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Einmal geschlossen, ist der Vertrag gültig. „100 Jahre wird die Urkunde aufgehoben“, weiß Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer in Berlin.

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Unterhalt: Eine der wichtigsten Säulen ist der Unterhalt für den schlechter verdienenden Partner nach der Scheidung. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Paar Kinder hat. Der Grund: Väter und Mütter, die für die Kindererziehung den Beruf aufgeben oder kürzertreten, hätten in der Regel nur noch bis zum dritten Lebensjahr des Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

„Sie können im Ehevertrag beispielsweise festlegen: Wir sind der Meinung, dass Kinder bis zu einem gewissen Alter von einem der Partner betreut werden sollen“, sagt Becker. Dann sei es sinnvoll, diesem Partner im Trennungsfall einen bestimmten Unterhalt zuzusichern, etwa anhand der Düsseldorfer Tabelle. Die bestimmt die Höhe der Unterhaltszahlungen. Solche „unterhaltsverstärkenden Vereinbarungen“ kämen inzwischen häufig vor, sagt Diehn. Der besser verdienende Partner erkenne damit unter anderem an, „dass der andere dazu beigetragen hat, dass er Karriere machen konnte“.

Trennungsphase: Der Unterhalt in der Trennungsphase sollte ebenfalls geregelt werden, rät Finanzberaterin Constanze Hintze. Diese Phase sei noch schwieriger als die Zeit nach der Scheidung, denn für diese Zeit gebe es keine gesetzlichen Regelungen. Ihr Vorschlag: „Das Paar könnte festlegen, dass von vorneherein ein fester Betrag monatlich so lange gezahlt wird, bis der gesetzliche Unterhalt feststeht.“

Vorsorgen: Wenn ein Paar Kinder bekommt und einer der Partner über längere Zeit beruflich kürzertritt oder ganz aussetzt, kann das Nachteile für seine Altersvorsorge haben. Auch das könnten Paare vertraglich ausgleichen, sagt Hintze. Verdiene einer der Partner deutlich mehr, könne er sich dazu verpflichten, demjenigen, der für die Kinder zu Hause bleibt, etwa Geld für eine private Rentenversicherung zu überweisen. „Die Modelle sind sehr unterschiedlich. Man kann festlegen: In dem Moment, wo einer aufhört zu arbeiten, überweist der andere einmalig 2000 Euro, damit er sich eine Altersvorsorge aufbauen kann“, erklärt Hintze. Auch könne der arbeitende Partner regelmäßig in einen Vertrag einzahlen.

Erbfolge: Falls einer der Partner einen Familienbetrieb erben oder vererben wird, könnte es sinnvoll sein, die Erbfolge im Ehevertrag festzulegen. „Soll mein Mann nach meinem Tod zusammen mit meinen Brüdern den Betrieb führen dürfen?“, nennt Becker eine der möglichen Fragen. Die Gestaltungsmöglichkeiten seien sehr groß. „Tritt der Mann nicht ins Unternehmen ein, kann das etwa kompensiert werden durch eine Teilhabe am Gewinn.“

Kosten: In der Regel richten sich die Kosten eines Ehevertrages nach den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte bzw. Notare. Eine Beratung sei kostenfrei, das Honorar für die Beurkundung richte sich nach dem Vermögen des Paares, erklärt Diehn. Eventuelle Schulden werden hiervon abgezogen. Merksatz: Je größer das Vermögen, desto höher sind auch die Gebühren. Beispiel: Bei einem Ehevertrag über Gütertrennung beträgt das gemeinsame Reinvermögen 25.000 Euro, die Gebühr für die notarielle Beurkundung 164 Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer und Schreibgebühren.