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Tipp der Verbraucherzentrale Tipp der Verbraucherzentrale: Mit einem kleinen Trick die Mehrwertsteuer sparen

24.10.2006, 14:53

Stuttgart/dpa. - Das ist auch dann möglich, wenn die Arbeiten in diesem Jahr nicht mehr abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind für Arbeiten, die bis ins kommende Jahr dauern, 19 statt wie bisher 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Doch die Kunden können sich nach Auskunft der Verbraucherzentrale vor diesen Mehrkosten schützen - zum Beispiel indem sie einen Fertigstellungstermin in diesem Jahr vereinbaren. Wenn der Verbraucher für mögliche Verzögerungen nicht verantwortlich ist, müsse er die zusätzliche Mehrwertsteuer nicht bezahlen. Eine andere Möglichkeit ist es den Experten zufolge, einen Bruttofestpreis - also einen Preis inklusive der Steuer - zu vereinbaren.

Wer Teilleistungen vereinbart, kann sich auch zumindest teilweise vor Mehrkosten schützen. Das hieße zum Beispiel, mit dem Handwerker nicht einfach zu vereinbaren, dass er die Wohnung streichen soll, sondern etwa die Küche in diesem Jahr und das Bad im kommenden Jahr.

Generell rät die Verbraucherzentrale zu Verträgen, in denen die Arbeiten vollständig beschrieben sind und ein fester Preis vereinbart ist. «Wer einen unklaren Vertrag abschließt, wird vom Recht nicht geschützt», warnt der Bauexperte der Verbraucherzentrale, Christian Michaelis.