Thema: Existrenzgründer Thema: Existrenzgründer: Für Ich-AG reicht Gewerbeschein
Halle/MZ. - Antwort: Es kommt darauf an, was Sie konkret vorhaben und welche Größenordnungen Ihre Existenzgründung in den nächsten drei Jahren haben soll. Davon ausgehend müssten Sie selbst durchrechnen, was für Sie günstiger ist: das sechsmonatige Überbrückungsgeld oder die Ich-AG-Förderung. Vereinfacht gesagt: Multiplizieren Sie das Entgelt, das Sie derzeit erhalten (Alo) mal sechs und vergleichen Sie den Betrag mit der Ich-AG-Förderung, von der allerdings noch Beiträge zu leisten sind. Sie sollten sich bei Ihrem Arbeitsamt genau kundig machen. Es gibt auch eine Hotline des Bundesministeriums speziell zur Ich-AG. Unter der Telefonnummer 0180 / 55 26 921 können Sie alle Ihre Fragen dazu stellen.
Sven G., Merseburg Ich überlege noch, ob ich bei meiner Existenzgründung zur Ich-AG tendiere oder zum Überbrückungsgeld. Muss mir jemand mein Konzept bestätigen?
Antwort: Voraussetzung für den Erhalt des Überbrückungsgeldes ist, dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Existenzgründer-Konzeptes attestiert wird. Das muss durch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer geschehen. Bei der Ich-AG müssen Sie eine solche Tragfähigkeit nicht nachweisen. Sie brauchen - bei entsprechender Voraussetzung (siehe Beitrag unten) - beim Arbeitsamt nur die Förderung zu beantragen und können sich einen Gewerbeschein holen.
Günter S. , Dessau: Ich möchte mich selbstständig machen. Kann ich bereits jetzt die dafür notwendigen Arbeitsmittel anschaffen?
Antwort: Wenn Sie Ihre Existenzgründung ohne die Inanspruchnahme von Förderprogrammen bewerkstelligen wollen, ist Ihnen das unbenommen. Bei Inanspruchnahme eines Förderdarlehens muss jedoch zuerst ein Darlehensantrag bei Ihrer Hausbank gestellt und dann auch bewilligt sein, bevor Sie einkaufen.
Karin D., Wernigerode: Ich bin Meisterin und derzeit arbeitslos. Welche Förderung könnte ich als Existenzgründerin eines Steinmetzbetriebes erhalten?
Antwort: Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können das Überbrückungsgeld oder den Existenzgründerzuschuss für die Ich-AG vom Arbeitsamt beantragen, an einem einjährigen geförderten Existenzgründerkurs bei der Handwerkskammer teilnehmen oder sich um öffentliche Fördergelder bemühen, wenn Sie investieren müssen. Darüber sollten Sie sich von der Handwerkskammer beraten lassen.
Sven T., Halle: Können Existenzgründerlehrgang und Überbrückungsgeld in Anspruch genommen werden oder ist nur eines von beiden möglich?
Antwort: Sie können beides in Anspruch nehmen, erhalten insgesamt aber maximal nur eine einjährige Förderung. Das erste halbe Jahr wird Überbrückungsgeld gezahlt. Für das zweite halbe Jahr gibt es den Existenzgründerzuschuss für den Existenzgründerlehrgang, der insgesamt ein Jahr dauert.
Silvia F., Wittenberg: Ist für die Selbstständigkeit als Raumausstatter, Polster-Teilbereich, der Meisterabschluss Voraussetzung?
Antwort: Nach derzeit gültiger Handwerksordnung ist der Raumausstatter ein meisterpflichtiges Handwerk. Es besteht allerdings die Möglichkeit, für die Teiltätigkeit Polsterer eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ansprechpartner ist die Handwerkskammer.
Torsten M., Halle: Wie sieht es für mich steuermäßig bei einer Ich-AG aus?
Antwort: Steuermäßig unterliegen Sie den normalen Unternehmerregelungen. Bei der Ich-AG sind Sie im ersten Jahr auf Grund des Höchstumsatzes von 25 000 Euro umsatzsteuerfrei. In den Folgejahren können Sie steuerpflichtig werden, wenn der jährliche Umsatz 16 620 Euro übersteigt. Sie können sich aber von vornherein für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Dann können Sie alle Einkäufe für Ihr Unternehmen, die auf dem Beleg die Umsatzsteuer aufweisen, als Vorsteuer absetzen. Sie müssen aber auch tatsächlich die entsprechenden Belege vorweisen können.
René W., Halle: Ich habe eine Metallbaufirma und jetzt eine Weiterbildung als Schweißfachmann besucht. Kann ich die Kosten dafür steuerlich absetzen?
Antwort: Ja, denn die Zusatzqualifikation brauchen Sie unmittelbar für Ihre Tätigkeit.
Gert B., Quedlinburg: Ich will ein Ingenieur-Büro gründen als Ein-Personen-Gesellschaft. Wo muss ich mich melden?
Antwort: Mit der von Ihnen geplanten Firma wären Sie Freiberufler und müssten sich beim Finanzamt melden, denn Sie brauchen eine Steuernummer. Weitere Verpflichtungen haben Sie zunächst nicht, müssten gegebenenfalls an eine Berufshaftpflichtversicherung denken.
Sonja Z., Saalkreis: Ich war 21 Jahre lang Gesellin in einer Töpferei, bin nun arbeitslos und möchte mich selbstständig machen. Geht das ohne Meisterbrief?
Antwort: Nein, im Moment sind Keramiker noch nicht aus der Meisterpflicht entlassen. Entweder, Sie warten, bis die entsprechenden Gesetze beschlossen sind, oder Sie versuchen, über Ihre Handwerkskammer eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, die beim Nachweis von meistergleichen Fähigkeiten möglich ist.
Sigrid P., Merseburg: Ich würde versuchen, als Frisörin auch ohne Meisterbrief mit Ausnahmegenehmigung in die Handwerkerrolle eingetragen zu werden. Ist so eine Ausnahme befristet?
Antwort: Nur, wenn das Regierungspräsidium die Ausnahmegenehmigung befristen würde.
Gerda W., Wittenberg: Ich will eine Ich-AG Hauswirtschaft gründen. Darf ich da mehr machen als Hemden für andere bügeln, wie ich es ursprünglich vor hatte?
Antwort: Ja, den Service Hauswirtschaft dürfen Sie ruhig von Gartenpflege bis Kinderbetreuung fassen und sich neue Geschäftsfelder erschließen. Diese dürfen allerdings nicht mit Tätigkeiten kollidieren, die in die Handwerkerrolle eingetragen werden müssen.
Werner B., Mansfelder Land: Ich will nebenberuflich selbstständig mit einem kleinen Multicar Kies ausfahren. Was muss ich beachten?
Antwort: Sie müssen das nebenberufliche Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden wie jedes andere auch, bekommen eine Steuernummer und zählen zu den Steuerpflichtigen mit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Klären Sie aber vorher mit Ihrem Arbeitgeber, ob er eine Nebentätigkeit zulässt.
Fragen und Antworten notierten unsere Redakteurinnen Kerstin Metze und Dorothea Reinert.