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Test der Umwelthilfe Test der Umwelthilfe: Viele Händler verweigern Rücknahme von Elektroschrott

Von Stefan Sauer 25.08.2016, 11:05
Nach dem neuen Elektrogesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen.
Nach dem neuen Elektrogesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. dpa

Berlin - Übertrüge man das Verhalten der Händler auf den Straßenverkehr, die Zahl der Unfälle stiege drastisch. Und die Händler wären ihren Führerschein los, weil sie sich nicht an die Vorschriften halten. Im konkreten Fall geht es allerdings nicht um Rechts vor Links, sondern um die seit dem 24. Juli geltende Rücknahmeverpflichtung des Handels für alte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern.

Diese Pflicht wird weitgehend ignoriert, wie die Deutsche Umwelthilfe(DUH) in einem Test von 19 stationären und 26 Online-Händlern herausgefunden hat. Kein einziger der 45 Baumärkte, Kaufhäuser, Elektrogeschäfte, Supermarktketten und Versand-Händler setzte die Bestimmungen in Gänze umwelt- und verbraucherfreundlich um.

Was wurde getestet?

Um zu messen, wie es die Unternehmen mit der Rücknahme von Rasierapparat, Taschenlampe und Co. halten, untersuchte die Umwelthilfe das Gebaren der Händler anhand von 24 Einzelkriterien. Sind die Informationen über die Rückgabemöglichkeiten für die Verbraucher gut sichtbar präsentiert und verständlich formuliert? Ist die Rückgabe ohne großen Aufwand möglich? Werden die Kunden darauf hingewiesen, dass sie für die Löschung personenbezogener Daten – etwa auf Handys – selbst zu sorgen haben? Und dass Batterien vor der Rückgabe zu entfernen sind? Werden auch etwas größere Geräte mit mehr als 25 Zentimetern Länge wie Bohrmaschinen und Stabmixer angenommen? Und wie steht es mit der Rückgabe von Lampen?

Wer schnitt besonders schlecht, wer besser ab?

Die Kaufhauskette Galeria Kaufhof und das Möbelhaus Ikea erfüllten jeweils nur ein einziges von 24 Kriterien, nämlich die Verständlichkeit der Rücknahme-Informationen. Wenig besser machten es Karstadt mit 17 und Möbel-Höffner mit 13 Rot-Wertungen. Baumärkte landeten mit sechs bis zehn Rot-Einträgen im Mittelfeld. Der Otto-Versand hingegen erhielt lediglich drei Mal ein Rot, sieben Mal kassierte das Unternehmen gelb für zwar ausreichende, aber verbesserungsfähige Umsetzung, 14 Mal gab es grün.  Die großen Elektromärkte Mediamarkt und Saturn Hansa kamen auf fünf und sechs Rot-Wertungen. Im Online-Bereich brachten es die meisten Anbieter auf sechs bis acht Mal Rot, darunter auch Marktführer Amazon ( sieben Rot- und vier Gelbwertungen).

Welche Kriterien wurden am häufigsten nicht erfüllt?

Als kritikwürdigste Punkte ermittelten die DUH-Tester die Sichtbarkeit der Informationen, die 43 Mal mit rot und nur zwei Mal mit gelb (Amazon und Poco) bewertet wurde.  Auch Informationen über den Sinn getrennter Wert-und Schadstoffsammlung waren sparsam (sieben Mal gelb) oder gar nicht (38 Mal rot) vorhanden. Oftmals verhindern Unternehmen laut Umwelthilfe die Rückgabe auch gezielt durch umständliche Modalitäten. So böten viele Online-Händler keinen stationären Rückgabestellen an, sondern bestünden auf die Rücksendung im Paket. Zudem verweigerten manche Geschäfte jedwede Rücknahme mit dem Hinweis, sie seien zu klein. Die gesetzliche Rücknahmepflicht gilt nämlich nur, wenn die Laden- oder Lager-Fläche 400 Quadratmeter übersteigt. Ob dies der Fall ist, können Kunden - insbesondere bei Onlinehändlern – aber kaum nachprüfen.