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Studium Studium: Nebenjob gefährdet Bafög

Von Andreas Kunze 24.10.2003, 16:56
Studenten-Zuschuss von 371 Euro sehr beliebt: Die Zahl der Bafög-Empfänger ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen und hat den höchsten Stand seit 1993 erreicht. (Foto: dpa)
Studenten-Zuschuss von 371 Euro sehr beliebt: Die Zahl der Bafög-Empfänger ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen und hat den höchsten Stand seit 1993 erreicht. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Düsseldorf/MZ. - Von den im April eingeführten Minijobs kann grundsätzlich auch der akademische Nachwuchs profitieren: Bis zu 400 Euro Monatsgehalt darf ein Arbeitnehmer netto einstreichen. Die Pauschalen für Sozialversicherung und Steuer übernimmt der Arbeitgeber. Studenten, die Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten, sollten aber die Vorteile der Minijobs nicht voll ausreizen. Der Grund: Trotz Minijob-Reform gilt weiterhin die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 4 330 Euro für Bafög-Empfänger. Was darüber liegt, wird auf das Bafög angerechnet. Neben geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) kann mit kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen legal an den Sozialkassen vorbei verdient werden. Als kurzfristig gilt ein Job, wenn er im Laufe eines Jahres nicht länger als zwei Monate dauert oder auf insgesamt 50 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist. Auf den Verdienst kommt es dann nicht an - gleichwohl müssen Bafög-Studenten wiederum an ihre Hinzuverdienstgrenze denken.

Wann aber gilt welches Kriterium (zwei Monate oder 50 Arbeitstage)? Geregelt ist das laut Bundesversicherungsanstalt für Angestellte so: Wird eine Beschäftigung an mindestens fünf Tagen pro Woche ausgeübt, gilt der Zweimonatszeitraum. Bei Beschäftigung an regelmäßig weniger als fünf Tagen pro Woche ist der 50-Tage-Zeitraum entscheidend. Studenten, die das beachten, kommen um Sozialabgaben herum. Krankenversichert sind sie trotzdem bis zum 25. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern oder des Ehepartners. Geleisteter Wehr- oder Zivildienst verlängert diese Zeit. Wer mehr verdient oder älter als 25 Jahre ist, verliert diese Vergünstigung. Dann wird ein monatlicher Beitrag zur Studentischen Krankenversicherung fällig: derzeit 46,60 Euro plus 7,92 Euro Pflegeversicherung. Diese Krankenversicherung endet mit Abschluss des 14. Fachsemesters, spätestens mit dem 30. Geburtstag.