Streiks erreichen Leipzig/Halle Streiks erreichen Leipzig/Halle: Am Dienstag erneut lange Wartezeiten und Flugausfälle

Halle (Saale) - Flugreisende müssen sich am kommenden Dienstag erneut auf lange Wartezeiten und Flugausfälle einstellen. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi rief das Sicherheitspersonal nicht nur an Deutschlands wichtigstem Luftfahrt-Drehkreuz in Frankfurt (Main), sondern auch an den mitteldeutschen Flughäfen Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt zu einem Warnstreik auf. Zudem werden die Flughäfen Hannover und Bremen bestreikt.
Am Flughafen Leipzig/Halle legen die Beschäftigten demnach am Dienstag von 4 Uhr bis 18 Uhr die Arbeit nieder, in Dresden von 3 Uhr bis 21 Uhr und in Erfurt von 6 Uhr bis 22 Uhr. Die Arbeitgeber hätten bislang kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt, kritisierte die Fachbereichsleiterin des Landesbezirks, Christel Tempel. „Damit provozieren sie Streiks.“ Doch Fluggäste sind nicht rechtlos - was sie nun beachten sollten.
Informationen
Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch der jeweilige Flughafen bietet auf seiner Internetseite Informationen über die aktuellen Abflug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Umbuchen und Stornieren
Einen streikbedingt gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers bereitstellen. Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen.
Verspätung
Bei Flügen bis zu 1 500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1 500 bis 3 500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3 500 Kilometern nach vier Stunden.
Pünktlichkeit
Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und Reisende ihn dann verpassen.
Entschädigung
Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Fluggesellschaften werten Streiks ebenso wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Entschädigungen gibt es daher nicht. Verbraucherschützer haben an dieser Sichtweise rechtliche Zweifel. (mz/afp)