Steuerrecht Steuerrecht: Ab 2009 profitieren Arbeitnehmer mit Kindern
Berlin/dpa. - Auf Arbeitnehmer, Rentner und Sparer kommen imnächsten Jahr zahlreiche Änderungen im Steuerrecht zu. Die wichtigsteNeuerung istdie 25-prozentige Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.Daneben wirdes Änderungen beispielsweise beim Kinderfreibetrag, derAbzugsfähigkeit von Schulgeld, Handwerkerrechnungen undhaushaltsnahen Dienstleistungen geben, wie der Neue Verband derLohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin aufzählt. Noch keineEntscheidung ist dagegen über die Entfernungspauschale getroffenworden.
Sparer müssen nach Inkrafttreten der neuen Abgeltungssteuer-Regelnvom kommenden Jahr an auf die meisten Kapitalerträge erstmals eineAbgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlagzahlen. Gegebenenfalls fällt noch Kirchensteuer an. Die neue Steuerbetrifft alle Kapitalerträge, die als Zinsen, Dividenden undKursgewinne anfallen. Gleichzeitig gilt künftig der neueSparerpauschbetrag von 801 Euro, der Werbungskosten rund um dieKapitalanlage schon mit einschließt. Abzugsfähig sind dann nur nochWerbungskosten bis zu 51 Euro.
Da die Abgeltungssteuer bereits direkt von den Banken abgezogenwird, müssen bei der jährlichen Steuererklärung keine Angaben mehr zuden Kapitalerträgen gemacht werden. Von der Neuerung profitieren vorallem Steuerzahler mit einem hohen Steuersatz. Alle Steuerzahler miteinem niedrigen persönlichen Steuersatz - wie Studenten, Rentner undArbeitslose - sollten aber unbedingt eine Steuererklärung abgeben,rät der NVL: Denn sie könnten sich auf diesem Weg eventuell zu vielgezahlte Abgeltungssteuer vom Fiskus zurückholen. Hierzu muss von derBank eine Jahressteuerbescheinigung angefordert werden, da diesekünftig nicht mehr automatisch ausgestellt wird.
Auch Arbeitnehmer mit Kindern profitieren im kommenden Jahr beider Steuer von einigen Änderungen: Mit der geplanten Anhebung desKindergeldes erhöht sich der Kinderfreibetrag pro Kind auf 6024 Euro.Entgegen vorheriger Planungen wird Schulgeld weiter absetzbarsein, erläutert der NVL - allerdings nur bis zu einem Betrag von5000 Euro.
Nach den Planungen des Gesetzgebers sind auch Aufwendungen für dieHaushaltshilfe oder den Fensterputzer künftig besser absetzbar. Sosoll die Abzugsfähigkeit für Dienstleistungskosten im Haushalt auf4000 Euro jährlich erhöht werden, Handwerkerrechnungen können dannbis zu 1200 Euro abgesetzt werden.
Nicht erst bei der Steuererklärung, sondern direkt auf ihremGehaltszettel dürften Arbeitnehmer im kommenden Jahr eine weitereÄnderung bemerken: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll vonderzeit 3,3 Prozent auf dann 2,8 Prozent gesenkt werden. Allerdingswird im Gegenzug der Krankenversicherungsbeitrag auf einheitlich 15,5Prozent erhöht.