Steuerklassen Steuerklassen: Mit diesem Trick erhalten Sie mehr Elterngeld

Berlin - Aus steuerlichen Gründen nimmt nur ein geringer Anteil der jungen Mütter das ihnen zustehende Elterngeld in voller Höhe in Anspruch. Das für das Elterngeld günstige „Faktorverfahren“ nutzen nur 76.000 der rund 20 Millionen lohnsteuerpflichtigen Eheleute, wie aus einer Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervorgeht. Bei dem seit 2010 möglichen Faktorverfahren wird jeder Ehepartner anhand seines individuellen Arbeitslohnes besteuert. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes eine Babypause einlegen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich (im Elterngeld Plus-Bezug mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich). Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
Welche Steuerklasse wählen Ehepartner?
Mehr als 99 Prozent der etwa 20 Millionen steuerpflichtigen Ehepartner bevorzugten die Steuerklassenkombination III und V. Sie verspricht dem besserverdienenden Partner ein erheblich höheres Netto-Gehalt, berichtete die in „Rheinische Post“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Was ist daran verkehrt?
In 90 Prozent der Fälle wählten die Ehefrauen die deutlich schlechtere Steuerklasse. Wegen ihres geringeren Netto-Verdienstes falle das monatliche Elterngeld nach der Geburt eines Kindes sehr niedrig aus.
Wie viel kann man sparen, wenn beide Ehepartner in die Steuerklasse IV wechseln?
Bei einem Bruttojahresgehalt für den Ehemann von 48.000 Euro und von 24.000 Euro für die Ehefrau ist ihr Netto-Gehalt in der Steuerklasse V um 2872 Euro pro Jahr geringer als in der Steuerklasse IV, wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt.
Was bedeutet das für das Kindergeld?
Der Anspruch auf Elterngeld sinkt bei diesem Beispiel um 140 Euro monatlich gegenüber der günstigeren Steuerklasse IV.
Was ist mit dem Krankengeld und dem Arbeitslosengeld?
Auch das Krankengeld sei 243 Euro und das Arbeitslosengeld 149 Euro geringer als in Steuerklasse IV.
Wann sollte man wechseln?
Schon vor der Geburt des Kindes, nämlich sieben Monate vor Beginn der Elternzeit. Ein Steuerklassenwechsel ist bis zum 30. November jedes Jahres möglich.
Wie viel Prozent der Eheleute hat sich für diese günstigere Steuerklasse bisher entschieden?
Dem Papier zufolge hat sich die Zahl der Eheleute, die sich für die Steuerklasse IV entscheiden, zwischen 2011 und 2015 auf knapp 76.000 verdoppelt. Das seien allerdings weniger als 0,5 Prozent aller Ehepartner, hieß es. (mit dpa)