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Steigende Stundenlöhne Steigende Stundenlöhne: Zeitarbeiter bekommen ab 2016 mindestens 8,50 Euro

Von Stefan Sauer 17.09.2013, 13:37
Ein Mann liest sich 2007 während der Zeitarbeitsmesse Stellenangebote durch.
Ein Mann liest sich 2007 während der Zeitarbeitsmesse Stellenangebote durch. dpa/symbol Lizenz

Berlin/Halle/MZ - Die Stundenlöhne für Leiharbeiter steigen in den kommenden Jahren spürbar an. Nach mehrmonatigen Tarifverhandlungen haben sich die in der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit organisierten Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund in der Nacht zu gestern auf eine dreistufige Anhebung des Branchenmindestlohns geeinigt. Danach werden die Stundenlöhne zum 1. Januar 2014 im Westen um 3,8 Prozent angehoben, im Osten beträgt das Plus 4,8 Prozent. Für die untersten Entgeltgruppen, die den Mindestlohn markieren, steigt er damit auf 8,50 Euro im Westen und auf 7,80 Euro im Osten.

Am 1. April 2015 tritt die zweite Stufe der Tariferhöhung in Kraft, die den Leiharbeitnehmern im Westen einen Zuwachs von 3,5 Prozent auf 8,80 Euro in der untersten Entgeltgruppe beschert. Im Osten steigt der Lohn um 4,3 Prozent auf 8,20 Euro. Die dritte Stufe mit Erhöhungen um 3,7 Prozent auf 8,50 Euro im Osten und um 2,3 Prozent auf neun Euro im Westen tritt zum 1. Juni 2016 in Kraft.

Zugang zum Arbeitsmarkt erschwert

Die Bewertung des Verhandlungsergebnisses fällt recht unterschiedlich aus. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sprechen von einer „starken Belastung“ für die Branche. Insbesondere in den ostdeutschen Ländern führe das Verhandlungsergebnis „an die Grenze dessen, was wir wirtschaftlich darstellen können“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Dies gelte auch vor dem Hintergrund der Zuschläge, die in den Branchen Metall und Elektro, Chemie, Kunststoff, Kautschuk, Schienenverkehr, Textil, Holz, Papier und Druck - gestaffelt nach der Beschäftigungsdauer - von bis zu 50 Prozent auf den geltenden Mindestlohn vorsehen. So erhalten Leiharbeiter nach neunmonatiger Beschäftigung in ein und demselben Unternehmen in den genannten Branchen einen Zuschlag von 50 Prozent auf die unterste Entgeltstufe. Die Frage, ob für den Zuschlag die alten oder die neuen Mindestlöhne maßgeblich sind, müsse für die einzelnen Branchen noch ausgehandelt werden, hieß es bei der IGZ. In jedem Fall werde durch die Tariferhöhung „für Zeitarbeitnehmer mit geringer beruflicher Qualifikation in den unteren Entgeltgruppen der Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert“.

Untere Entgeltstufen verhindern

Deutlich positiver bewerteten die Gewerkschaften den Abschluss. DGB-Verhandlungsführer Claus Matecki sprach von einem guten Ergebnis. Es sei gelungen, für Hunderttausende in Leiharbeitsfirmen Beschäftigte relevante Verbesserungen zu erreichen. Zudem sei es gelungen, den Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verbindlich auszuschließen und „missbrauchsanfällige Eingruppierungen“ von Mitarbeitern in untere Entgeltstufen zu verhindern.

Nach Angaben der Bundesregierung zählte die Branche Ende 2012 insgesamt 822 379 Arbeitnehmer. Das waren knapp 50 000 weniger als ein Jahr zuvor. In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Leiharbeiter mit Ausnahme des Jahres 2009 kontinuierlich gestiegen. 2011 waren 25 962 Arbeitnehmer in der Leiharbeit tätig, das waren 3,4 Prozent aller Beschäftigten - und damit deutlich weniger als landläufig vermutet.