Standards für Zahlungsverkehr Standards für Zahlungsverkehr: Iban die Schreckliche?

Halle /MZ - 175 Tage bleiben noch. Dann wird umgestellt, unwiderruflich. Am 1. Februar 2014 wird die „Single Euro Payments Area“ (Sepa) die jahrzehntelang geltenden nationalen Standards für den Zahlungsverkehr in 32 europäischen Ländern ersetzen. Für Deutschland heißt dies, die Bankleitzahl und die Kontonummer haben ausgedient. An ihre Stelle tritt die Iban-Nummer. Überweisungen ins EU-Ausland würden so erleichtert, sagt Wolfgang Zender, Verbandsgeschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes.
„Die Umstellung ist vor allem für Unternehmen und größere Vereine aber eine nicht zu unterschätzende Herausforderung“, sagt Marc Melzer von der Deutschen Bank Sachsen-Anhalt. Die Vorbereitungen zur Umsetzung verliefen in der Breite eher schleppend.
Wer nicht rechtzeitig umstellt, kann große Probleme bekommen: Rechnungen bleiben unbeglichen, Löhne werden nicht ausgezahlt, Sozialbeiträge nicht abgeführt. Einige Fachleute sprechen schon von „Iban, die Schreckliche“.
Wer ist von Sepa betroffen?
Im Prinzip müssen sich alle umstellen, die ein Konto führen. Dies sind Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Behörden. Obwohl der Zahlungsverkehr bereits seit Jahren nach dem Sepa-Verfahren abgewickelt werden kann, wird es in Deutschland bisher kaum genutzt. „Nur etwa neun Prozent der täglich in Deutschland getätigten Überweisungen wurden zu Jahresanfang 2013 über Sepa abgewickelt“, erklärt Melzer.
Was ist eine Iban-Nummer?
An die Stelle der Kontonummer plus Bankleitzahl tritt die persönliche Iban-Nummer. Sie besteht aus einer zweistelligen Landeskennung – DE für Deutschland - einer ebenfalls zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl und am Ende der Kontonummer, die bei weniger als zehn Ziffern mit vorangestellten Nullen auf die notwendige Länge gebracht wird. Die Iban-Nummer ist bereits seit 2003 auf jedem Kontoauszug angegeben.
Was ändert sich für Privatkunden?
Für die Bürger sei der Umstellungsaufwand zunächst gering, sagt Zender. Bei der Überweisung sollten sie künftig die Iban-Nummer nutzen. Es gibt aber eine Übergangsfrist bis 2016. So lange können Kontonummer und Bankleitzahl genutzt werden. Daueraufträge, zum Beispiel für Mieten, Strom und Telefon werden von den Banken automatisch umgestellt. Dies gilt auch für Lastschriften, die eine Privatperson etwa zum Einzug von Versicherungsprämien ausgestellt hat. Die Bürger werden vermehrt Post von Firmen bekommen, um die neuen Lastschriftverfahren zu bestätigen.
Was ändert sich für Firmen und Vereine?
Weitaus komplexer hingegen stellt sich der Übergang für Unternehmen, Kommunen und Vereine dar. Nach Angaben von Melzer müssen insbesondere Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme sepafähig werden. Dabei würden zwar Software-Programme helfen. Dennoch müsse geprüft werden, ob die Umstellung einwandfrei verlaufe. Als Gläubiger in Lastschriftverfahren benötigen die allermeisten der 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland (und soweit sie Empfänger von Lastschriften sind, auch Privatpersonen) ein Lastschriftenmandat vom Zahler, ähnlich der bisher geltenden Einzugsermächtigungen.
Neu ist die Gläubiger-Identifikationsnummer, die Lastschrift-Empfänger bei der Bundesbank beantragen müssen. Die Gläubiger-ID wird auch für zahlreiche der bundesweit 600 000 eingetragenen Vereine nötig sein, sofern sie Mitgliedsbeiträge per Lastschriftverfahren einziehen. Alle Mitglieder müssen dann über die Gläubiger-ID informiert werden. Für ehrenamtliche Kassenwarte wird das gewiss kein Vergnügen. „Bis Juni 2013 waren erst knapp 500 000 Gläubiger-Identifikationsnummern an Firmen vergeben, das ist eindeutig zu wenig“, sagt OSV-Chef Zender. Sparkassen, Deutsche Bank und andere Kreditinstitute fordern ihre Kunden auf, die Umstellung bereits vor Februar durchzuführen, um eventuelle Probleme vorab beheben zu können.
Droht im Februar 2014 ein Umstellungs-Chaos?
Sparkassen und Privatbanken mahnen Unternehmen und Vereine frühzeitig Umstellung. Sie verweisen darauf, dass es keine weiteren Übergangsfristen gibt. Firmen gingen deshalb das Risiko ein, falls sie nicht korrekt umstellen, in Liquiditätsprobleme zu geraten. Die Finanzwirtschaft macht Druck.
Dass Banken wirklich Firmenkunden, die Probleme bei der Umstellung haben oder diese nicht pünktlich schaffen, ab Februar 2014 im Regen stehen lassen, ist allerdings unwahrscheinlich.
Bundesbank gibt wichtige Tipps unter www.sepadeutschland.de.
Hilfe für Vereine bietet auch die Verbraucherzentrale Bundesverband unter www.vzbv.de.
